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Realisierungswettbewerb "Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums in Dortmund-Hörde" - O...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.01.2026
09.01.2026 10:00 Uhr
11.02.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
05913-31001-34
Viktoriastraße 15
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
cmcgoldrick@stadtdo.de
0231 50 16369

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
DE267572899
Revierstraße 3
44379
Dortmund
Deutschland
DEA52
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514-110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71200000-0
71220000-6
71221000-3
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Dortmund plant die Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums in Hörde um einen weiteren Zug, wodurch künftig fünf Züge geführt werden. Durch die Rückkehr zu G9 ist zusätzlicher Raumbedarf entstanden, der bislang nur durch mobile Raumeinheiten abgedeckt wurde. Da das Bestandsgrundstück keine Erweiterungsflächen bietet, soll ein Neubau auf einer unbebauten Fläche an der Faßstraße entstehen. Geplant ist ein 4-5-geschossiger Gebäuderiegel mit ca. 3.700 m² BGF, der Unterrichts-, Fach- und Gemeinschaftsräume umfasst. Das bestehende Schulgebäude bleibt unberührt; der Neubau soll zugleich einen städtebaulich wichtigen Akzent im Quartier setzen. Das Umfeld am Phoenix-See und Phoenix-West prägt die Lage mit hoher Aufenthaltsqualität. Ziel ist eine architektonisch, städtebaulich und funktional überzeugende Lösung, die Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und eine gelungene Verzahnung von Architektur und Freiraum vereint. Auch die Gestaltung der Außenanlagen ist integraler Bestandteil der Aufgabe.

Der verbindliche Kostenrahmen liegt für die Kostengruppen 300 und 400 bei 12.500.000 EUR brutto; für die Kostengruppe 500 bei 400.000 EUR brutto.

Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmende beschränkt. Er wird anonym und in deutscher Sprache durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen und Landschaftsarchitektinnen. Im Anschluss an das Verfahren ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an einen Generalplaner bzw. eine Generalplanergemeinschaft zu vergeben. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens und des Verhandlungsverfahrens ist vorgesehen, die Bauleistungen im Rahmen einer Generalunternehmervergabe (GU-Vergabe) zu vergeben.

Das Auftragsversprechen umfasst die LPH 1-4 vollständig und LPH 5 und 6 anteilig, da die Bauleistung im Rahmen einer GU-Vergabe erfolgen soll. Durch die anteilige Beauftragung der LPH 5 und 6 wird die Qualität des Wettbewerbsentwurfs in der Umsetzung gewährleistet. Dies erfolgt insbesondere durch die Ausarbeitung von Regeldetails, die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung sowie durch die gestalterische und bauliche Qualitätskontrolle während der Ausführung.

Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung und unterstützt bei der Vorbereitung des GU-Vergabeverfahrens. Darüber hinaus begleitet er die Umsetzung durch den GU mit dem Ziel, den Entwurf sowie die funktionalen und gestalterischen Qualitäten dauerhaft zu sichern.

Das Wettbewerbsverfahren ist unter der Registriernummer WB 30/25 bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende Leistungen werden vergeben: Folgende Planungsleistungen sollen - jeweils ganz oder anteilig - beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht: (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (HZ III), Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (2) Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. § 40 HOAI (HZ III), Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (3) Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (HZ III), Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (4) Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI (HZ II), Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (5) Fachplanung/Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI (HZ II/III) in den Bereichen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1.2.3), Bauakustik (Anlage 1.2.4) und Raumakustik (Anlage 1.2.5), jeweils Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 5 und 6 anteilig. (6) Beratungsleistung Brandschutz gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand: Dezember 2022), Leistungsphasen 1 bis 5.

Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Seekante 12
44263
Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Wettbewerbsergebnis

Insgesamt werden 500 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung:1. Preis = 500 Punkte, 2. Preis = 350 Punkte, 3. Preis = 200 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür in dieser Auslobungsunterlage vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Preisträger mit 100 Gesamtpunkten bewertet.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2.1 Projektorganisation

Organigramm Schlüsselpersonen. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2.2 Projektmanagement

Aussagen zur Kommunikation, Terminmanagement und Kostenmanagement. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2.3 Optimierungspotenzial Entwurf

Konzeptionelle Weiterentwicklung des Entwurfs. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3.1 Qualität der Baukostenprognose

Qualität der Baukostenprognose. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
3.2 Honorarangebot

Niedrigstes Honorar 300 Punkte. Berechnung abweichendes Honorar
durch lineare Interpolation. Preis > 100% = 0 Punkte

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Einbindung, Landschaftsarchitektonische Qualität, Gestalterische Gesamtkonzeption, Wirtschaftlichkeit.
__________________________________________________________________________
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
__________________________________________________________________________
Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV mit allen Preisträger*innen durchzuführen.
Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) bzw. entsprechende AHO. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
________________________________________________________________
Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 09.01.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 11.02.2026; Einführungskolloquium: 04.03.2026; Abgabe der Planunterlagen: 13.05.2026; Preisgerichtssitzung: 15.07.2026; Verhandlungsgespräche: ca. KW 48 2026

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und Landschaftsarchitektur.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFDU0X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Mitglieder der Jury:

Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen:
Monika Nienaber-Willaredt (Dezernentin für Schule, Jugend und Familie, Stadt Dortmund)
N. N. (Vorsitzende/r AKUSW, Stadt Dortmund)
Arnulf Rybicki (Dezernent für Bauen und Infrastruktur, Stadt Dortmund)
Jörg Stüdemann (Stadtdirektor, Stadtkämmerer, Stadt Dortmund)
Stefan Szuggat (Dezernent für Umwelt, Planen und Wohnen, Stadt Dortmund)

Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen:
Prof. Andreas Fritzen (Architekt und Stadtplaner, Hochschule Bochum, Bochum)
Juliane Kopperschmidt (Architektin und Landschaftsarchitektin, B.A.S. Kopperschmidt + Moczala GmbH, Dortmund)
Barbara Pampe /Architektin, Montagstiftung, Bonn)
Rainer Sachse (Landschaftsarchitekt, Scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf)
Susanne Schamp (Architektin und Stadtplanerin, Schamp und Partner Architektur und Städtebau, Dortmund)
Prof. Christian Schlüter (Architekt, Vorsitzender des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund, Bochum)

Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 114.900,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.960,00 Euro; 2. Preis: 28.725,00 Euro; 3. Preis: 17.235,00 Euro; Zwei Anerkennungen à: 11.490,00 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 5 Kalendertagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

15
15

Keine gesetzten Büros

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb

Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Aus den vollständigen Bewerbungen werden 15 Büros gelost. Zusätzlich werden 5 Büros als potentielle nachrückende Büros gelost.
_________________________________________________________________
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in befugt sind. _________________________________________________________________
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn Ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
______________________________________________________________
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
(1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" und. "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis). Nach Auswahl der Teilnehmenden ist innerhalb von 5 Kalendertagen ein Landschaftsarchitekt*in zu benennen mit dem als Nachunternehmer*in oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zusammengearbeitet werden soll. Die entsprechenden Eigenerklärungen (1 bis 10) sind durch den/die Landschaftsarchitekt*in also nachträglich auszufüllen. Es muss nicht das vollständige Generalplanerteam benannt werden, sondern nur die Teilnehmenden des Wettbewerbs.
(2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________________
Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Referenzen werden jedoch im Verhandlungsverfahren abgefragt.
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Nach Nachforderung werden noch immer unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen. Aus allen vollständigen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und zusätzlich 5 potentiell nachrückende Büros ausgelost. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in Kapitel 17 beschrieben.

Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekt*in mit Landschaftsarchitekt*in wird zwingend vorgeschrieben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
15

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb

Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5,0 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3, Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Darstellung von folgenden Referenzen Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert: Für die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung sind jeweils zwei Referenzprojekte auf einem vorgegebenen Formblatt einzureichen.

Für das Leistungsbild Gebäude gelten folgende Mindestanforderungen für beide Referenzen: Es handelt sich um ein Neubauprojekt, dessen Abschluss bzw. Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt ist. Die Einordnung hat in Honorarzone III oder höher gemäß HOAI zu erfolgen. Die Planungsleistung muss im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung (GU-/TU-Modell) erbracht worden sein.

Für das Leistungsbild Freianlagen gelten folgende Mindestanforderungen für beide Referenzen: Es handelt sich um ein Neubauprojekt, dessen Abschluss bzw. Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt ist. Die Einordnung hat in Honorarzone III oder höher gemäß HOAI zu erfolgen. Darüber hinaus müssen die Baukosten mindestens 400.000 EUR brutto betragen.

Für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gelten folgende Mindestanforderungen für beide Referenzen: Es handelt sich um ein Neubauprojekt, dessen Abschluss bzw. Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt ist. Die Einordnung hat in Honorarzone II oder höher gemäß HOAI zu erfolgen. Zudem ist nachzuweisen, dass die Planungsleistung im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung (GU-/TU-Modell) erbracht wurde.

(3) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient.
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Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe