Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zum Grundlagenerlass "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primärbereich und Sekundarstufe I" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zum Grundlagenerlass "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primärbereich und Sekundarstufe I" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Der Vertrag soll zwischen der Stadt Dortmund, den jeweiligen Schulen und den Trägern geschlossen werden und beinhaltet pädagogische Betreuungsangebote und Aufsicht in der Mittagspause sowie die Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten durch Träger für die Dortmunder Schulen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Kooperationsvereinbarung hat eine Gesamtlaufzeit von maximal acht Jahren. Die Kooperationsvereinbarung wird zunächst für vier Schuljahre geschlossen,
Vertragsbeginn: 01.08.2026Vertragsende: 31.07.2030
Diese Kooperationsvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere vier Jahre (bis zum 31.07.2034), sofern nicht eine Partei bis zum 31.10.2029 schriftlich widerspricht.
Eine Beschreibung des Leistungsumfanges ist der Projektbeschreibung für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Der Vertrag wird über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit der Option um eine Verlängerung um weitere 48 Monate geschlossen. Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt 96 Monate
Die Wertung erfolgt zu 100 % anhand der Qualität.
Bitte beachten Sie die Vergabeunterlagen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Wertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bewerber nicht um einen gewinnorientierten Träger oder ein kommerzielles Nachhilfeinstitut gem. § 55 SchulG NRW handelt
- Scientology-Schutzklausel
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung über Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
- Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden). Falls eine derartige Versicherung nicht vorhanden ist, ist für den Auftragsfall eine Deckungszusage über die entsprechende Summe beizubringen
- Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.