Aufwertung und Umgestaltung von Plätzen und StraßenräumenViele öffentliche Räume in der Nordstadt unterliegen einem starken Nutzungsdruck undweisen Aufwertungsbedarfe hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität auf. Dies betrifft nebenden Grünflächen insbesondere die Plätze und Straßenräume. Sie entsprechen häufig nichtmehr den heutigen Anforderungen an attraktive und klimagerechte öffentliche Räume.Außerdem sind die Straßenquerschnitte häufig auf eine eher autogerechte Stadtgestaltungausgerichtet. Aus diesem Grund sollen ausgewählte Plätze und Straßenräume mitentsprechenden Handlungsbedarfen neugestaltet und aufgewertet werden. Welcheöffentlichen Räume dabei umgestaltet werden, ergibt sich u. a. aus den Analysen desIntegrierten Handlungskonzepts (Rahmen-InHK) und den Vorbereitenden Untersuchungen.Das Grünordnungskonzept und die "Entwicklung und Verortung vonKlimaanpassungsmaßnahmen" dienen als Grundlage für die Weiterqualifizierung derBaumaßnahmen. Kleinräumige Nutzungs- und Gestaltungskonzepte ergänzen dieGrundlagen zu Themen wie Biodiversität, Neuordnung des ruhenden Verkehrs,Barrierefreiheit, Radverkehr, Sauberkeit/Sicherheit, Begrünung, Verknüpfung mitangrenzenden Nutzungen (zum Beispiel Außengastronomie) und den Umgang mitsogenannten Restflächen. Auch die Verbesserung der Anbindung angrenzender Bereichewie der Westfalenhütte werden hierbei mitbetrachtet. Die oben beschriebenen Konzeptemünden in ein Klima- und Freiraumkonzept, welches für die gesamte Nordstadt wegweisendfür die kommenden 10 bis 15 Jahre sein soll.Die Einwohner*innen werden bei der Planung und Umsetzung der zukünftigenUmgestaltungsmaßnahmen intensiv eingebunden.Projektziele:- Städtebauliche Aufwertung der Dortmunder Nordstadt- Verbesserung des Erscheinungsbildes der Nordstadt- Verbesserung des Stadtklimas und Anpassung a. d. Klimawandel- Stärkung der Biodiversität und Hitzevorsorge- Stärkung des Fuß- und RadverkehrsProjektwirkung/Nachhaltigkeit:Auf Grundlage zukunftsfähige Neugestaltung öffentlicher Räume, sowohl was die Ansprücheder Nutzer*innen als auch die Herausforderungen des Klimawandels angeht.Neugestaltung der RäumeDie Spiel- und Sportflächen in der Nordstadt haben eine hohe Bedeutung als Bewegungs-,Begegnungs- und Integrationsräume. Jedoch weisen viele der Flächen Mängel hinsichtlich Gestaltung, Ausstattung und Funktionalität auf. Außerdem sind auf verschiedenen FlächenNutzungskonflikte zu beobachten. Aus diesen Gründen werden einige Spielflächenneugestaltet bzw. angepasst.Vor der Neugestaltung der Spielflächen ist dabei eine vorhergehende Analyse notwendig:- Welche Spiel- und Sportangebote sind auf Quartiers- /Stadtteilebene schonvorhanden/erreichbar sind?- Welche Angebote werden gebraucht?- Welche Angebote sind anzupassen?Das oben beschriebene Klima- und Freiraumkonzept bildet den Rahmen für dieUmgestaltung der Flächen.Themen, die bei der Neugestaltung einbezogen werden, sind u. a.Klimaanpassungsmaßnahmen (zum Beispiel Hitzeschutz), Verminderung vonNutzungskonflikten, Sauberkeit oder die Verknüpfung mit anderen Maßnahmen (zumBeispiel der Neugestaltung von Straßenräumen und Plätzen). Die Spielflächen sind dabeiimmer im Kontext der gebauten und unbebauten Umgebung zu entwickeln.Die Planung und Umsetzung der Neugestaltung soll unter intensiver Einbindung derBewohner*innen und insbesondere möglicher Nutzer*innengruppen wie Kindern undJugendlichen vorgenommen werden.Projektziele:- Städtebauliche Aufwertung der Dortmunder Nordstadt- Aufwertung der Spiel- und Sportflächen- Schaffung von Begegnungsorten
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen der Frei- und Verkehrsanlagenplanung.Die Leistung teilt sich auf die folgenden Lose auf:Los 1: Michaelisplatz und Spielplatz Leibnizstraße/WesterbleichstraßeLos 2: Schleswiger Platz/Zugang Düppelstraße und Spielplatz Alsenstraße am SchleswigerPlatz
Preis
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführungdes Auftrags betrauten Personals.
Nachvollziehbarkeit des Konzeptes zur Auftragserarbeitung (inkl.Zeit/-Ressourcenplan)
Präsentation (Moderationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit,Konfliktmanagement, Begleitung des Prozesses)
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahme- und Angebotsphase (Verhandlungsverfahren).
Im Rahmen der Teilnahmephase werden Mindestkriterien abgefragt.
Von den Bewerber*innen, die die gestellten Mindestkriterien erfüllen, werden maximal 5 zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Hierzu wird auf Grundlage der erreichten Punkte aus den zusätzlichen Bewertungskriterien eine Rangfolge erstellt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.
Hinweis: Bewerbende können sich für eines oder beide (Einzel-)Lose bewerben.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. (s. Teilnahmeantrag)
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)