Die auszuschreibende Leistung umfasst den Betrieb des Café Berta gemäß Leistungsbeschreibung.
Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in Dortmund wird seit dem 12.01.2010 die niederschwellige Aufenthalts- und Beratungseinrichtung "Café BERTA" betrieben. Hierbei handelt es sich um eine Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende einfach oder mehr-fach substituierte Personen.Ziel des Projektes "Café BERTA" ist es, Alkohol konsumierende einfach oder mehrfach sub-stituierte Personen in Beratung und Aufenthalt zu bringen und zusätzlich die Beschwerdelage rund um den Nordmarkt zu reduzieren. Alkohol konsumierende Menschen sollten dazu be-wegt werden, Beratung als Perspektive zu sehen.Die mit kommunalen Haushaltsmitteln betriebene Einrichtung muss weiterhin eine geschützte Aufenthaltsmöglichkeit für Menschen bieten, die sich zur Pflege von sozialen Kontakten und dem gemeinsamen Konsum von Alkohol ansonsten auf öffentlichen Plätzen und Wegen und insbesondere in der Grün- und Erholungsanlage "Nordmarkt" aufhalten würden. Die anfängli-chen Vorurteile der Anwohnenden gegenüber dem Projekt konnten durch ein umfassendes Umfeldmanagement vermindert und eine Reduzierung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt erreicht werden.Neben der reinen Aufenthaltsmöglichkeit ist das bereits für diesen Personenkreis bestehende niederschwellige Beratungsangebot in einem geschützten Raum fortzuführen. Dabei ist das Hauptaugenmerk weiterhin auf das niederschwellige Angebot aus dem Bereich der Suchter-krankungen und der Lebensbewältigung als Schwelle zur Vermeidung drohender Obdachlo-sigkeit zu konzentrieren. Eingebettet in ein auf die Problemlagen des Quartiers ausgerichtetes Umfeldmanagement muss die Beratungsarbeit weiterhin intensiviert und stabilisiert (z. B. Ausbau der Hilfeangebote angepasst an die Besuchendenstruktur mit Migrationshintergrund in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege) werden.Bei der Einrichtung handelt es sich um ein in die Nachhaltigkeit überführtes Projekt. Die Budgetmittel sind in der städtischen Finanzplanung bis zum Jahr 2027 berücksichtigt.Die Projektleitung liegt beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund.Das bisher betriebene Programm ist in vollem Umfang fortzuführen.Das im Rahmen des Projektes entwickelte umfangreiche Umfeldmanagement mit dem Schwerpunkt auf die direkte und indirekte Nachbarschaft muss fortgesetzt, vertieft und erwei-tert werden, um auf diesem Wege die Lage vor Ort kontinuierlich zu entspannen, das Image des Quartiers zu verbessern und so die Nutzung des Nordmarktes und seiner Umgebung, ins-besondere für Familien mit Kindern sowie für ältere und älter werdende Personen, zu ermög-lichen.Ferner ist konzeptionell eine Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln und in Abstimmung mit der Stadt Dortmund durchzuführen. Insbesondere soll im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit dieS e i t e 2 | 6Vernetzung mit anderen bundesweit eingerichteten Trinkräumen intensiviert werden, um so einen ständigen Informationsaustausch zu etablieren und die Arbeit zu professionalisieren.Für die Räumlichkeiten des "Café BERTA" in der Heroldstr. 22 in Dortmund existiert ein Mietvertrag zwischen der Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister, und dem Eigentümer der Immobilie.
Es zählt der niedrigste Bruttopreis.
Die Qualität/Wirksamkeit des Konzepts wird anhand folgender Unterkriterien bewertet:
a. Betreuungskonzept 40%- Darstellung zur Ausstattung und Ausgestaltung der geschützten Aufenthaltsmöglichkeit für alkoholabhängige Personen,- Darstellung zur Durchführung des niederschwelligen Beratungsangebotes aus dem Bereich der Suchterkrankungen und der Lebensbewältigung als Schwelle zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit,- Darstellung zur Fortentwicklung des aktuell bestehenden Beratungsangebotes für Einrichtungsnutzerinnen und -nutzer mit Migrationshintergrund,- Darstellung einer Integration der Einrichtung in das bereits bestehende Umfeldmanagement in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sozialen Trägern; Anpassung des Beratungsangebots an die multikulturelle Gästestruktur
b. Konfliktbewältigungsstrategien 20 %- Darstellung von Präventivmaßnahmen zur Konfliktvermeidung innerhalb und außerhalb der Einrichtung,- Darstellung von Konfliktlösungsstrategien innerhalb und außerhalb der Einrichtung,- Darstellung zur Deeskalationsstrategien innerhalb und außerhalb der Einrichtung
c. Öffentlichkeitsarbeit/Netzwerkarbeit 5 %- Dokumentation über Beratungsangebote,- Aufbau einer Zusammenarbeit mit freien Trägern zur Professionalisierung der niederschwelligen Beratungsangebote,- Information zur Einbindung externer Akteure,- Aufbau eines Internetauftritts- Darstellung des Netzwerks mit gleichgelagerten Einrichtungen im Bundesgebiet zur Professionalisierung der Arbeit in der Einrichtung-d. Umfeldmanagement 5 %- Informationen und Maßnahmen zur Einbindung der Einrichtung im Quartier Nordstadt,- Maßnahmen zur Einbindung der Zivilgesellschaft im Stadtbezirk Dortmund-Innenstadt-Nord- Ideen zur Veranstaltungsdurchführung zum Zweck der Förderung der Akzeptanz im Quartier Nordmarkt und Ausweitung der Akzeptanz auf den gesamten Stadtbezirk
Der Vertrag beginnt zum 01.10.2025 und endet am 30.04.2027, ohne dass es einer besonderenKündigung bedarf.Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.10.2025 mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Es bestehtzudem eine einmalige Verlängerungsoption von 7 Monaten (vom 01.10.2026 bis30.04.2027), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monate zum Ende der erstenVertragslaufzeit vom AG oder dem Auftragnehmer (AN) schriftlich gekündigt wird. Im Falleeiner festgelegten Verlängerungsoption endet er automatisch spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption,ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Höchstmenge des Rahmenvertrages beläuft sich auf 342.000,00 Euro netto. Mit dem Erreichendieser Höchstabnahmegrenze ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft und endet vorzeitig,unabhängig von der verbleibenden Restlaufzeit.
Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss einNachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Aktenzeichen L069/25: Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und124 GWB abzugeben.Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zumNachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über dasBereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bindefrist liegt auf dem 15.09.2025.
Eine Teilnahme an der Submission ist nicht zulässig.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie-und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letz-ten drei Geschäftsjahre.
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öf-fentlichen oder privaten Empfängers.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unter-nehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersicht-lich sind.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.