RV Betrieb des Cafe BERTA
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.07.2025
07.07.2025 20:00 Uhr
08.07.2025 08:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
05913-31001-34
Viktoriastraße 15
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
Frau Pella
mpella@stadtdo.de
+49 231 50 26701

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer bei der Bezirksregierung
DE164242157
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+490251411691

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung
0251411691
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+490251411691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85312100-0
79993000-1
71317210-8
85312300-2
85312320-8
85320000-8
85311000-2
79416200-5
79931000-9
85000000-9
85300000-2
85310000-5
85320000-8
85321000-5
98000000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die auszuschreibende Leistung umfasst den Betrieb des Café Berta gemäß Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in Dortmund wird seit dem 12.01.2010 die niederschwellige Aufenthalts- und Beratungseinrichtung "Café BERTA" betrieben. Hierbei handelt es sich um eine Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende einfach oder mehr-fach substituierte Personen.
Ziel des Projektes "Café BERTA" ist es, Alkohol konsumierende einfach oder mehrfach sub-stituierte Personen in Beratung und Aufenthalt zu bringen und zusätzlich die Beschwerdelage rund um den Nordmarkt zu reduzieren. Alkohol konsumierende Menschen sollten dazu be-wegt werden, Beratung als Perspektive zu sehen.
Die mit kommunalen Haushaltsmitteln betriebene Einrichtung muss weiterhin eine geschützte Aufenthaltsmöglichkeit für Menschen bieten, die sich zur Pflege von sozialen Kontakten und dem gemeinsamen Konsum von Alkohol ansonsten auf öffentlichen Plätzen und Wegen und insbesondere in der Grün- und Erholungsanlage "Nordmarkt" aufhalten würden. Die anfängli-chen Vorurteile der Anwohnenden gegenüber dem Projekt konnten durch ein umfassendes Umfeldmanagement vermindert und eine Reduzierung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt erreicht werden.
Neben der reinen Aufenthaltsmöglichkeit ist das bereits für diesen Personenkreis bestehende niederschwellige Beratungsangebot in einem geschützten Raum fortzuführen. Dabei ist das Hauptaugenmerk weiterhin auf das niederschwellige Angebot aus dem Bereich der Suchter-krankungen und der Lebensbewältigung als Schwelle zur Vermeidung drohender Obdachlo-sigkeit zu konzentrieren. Eingebettet in ein auf die Problemlagen des Quartiers ausgerichtetes Umfeldmanagement muss die Beratungsarbeit weiterhin intensiviert und stabilisiert (z. B. Ausbau der Hilfeangebote angepasst an die Besuchendenstruktur mit Migrationshintergrund in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege) werden.
Bei der Einrichtung handelt es sich um ein in die Nachhaltigkeit überführtes Projekt. Die Budgetmittel sind in der städtischen Finanzplanung bis zum Jahr 2027 berücksichtigt.
Die Projektleitung liegt beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund.
Das bisher betriebene Programm ist in vollem Umfang fortzuführen.
Das im Rahmen des Projektes entwickelte umfangreiche Umfeldmanagement mit dem Schwerpunkt auf die direkte und indirekte Nachbarschaft muss fortgesetzt, vertieft und erwei-tert werden, um auf diesem Wege die Lage vor Ort kontinuierlich zu entspannen, das Image des Quartiers zu verbessern und so die Nutzung des Nordmarktes und seiner Umgebung, ins-besondere für Familien mit Kindern sowie für ältere und älter werdende Personen, zu ermög-lichen.
Ferner ist konzeptionell eine Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln und in Abstimmung mit der Stadt Dortmund durchzuführen. Insbesondere soll im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit die
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Vernetzung mit anderen bundesweit eingerichteten Trinkräumen intensiviert werden, um so einen ständigen Informationsaustausch zu etablieren und die Arbeit zu professionalisieren.
Für die Räumlichkeiten des "Café BERTA" in der Heroldstr. 22 in Dortmund existiert ein Mietvertrag zwischen der Stadt Dortmund, vertreten durch den Oberbürgermeister, und dem Eigentümer der Immobilie.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
30.04.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heroldstr. 22
44145
Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es zählt der niedrigste Bruttopreis.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität/Wirksamkeit

Die Qualität/Wirksamkeit des Konzepts wird anhand folgender Unterkriterien bewertet:

a. Betreuungskonzept 40%
- Darstellung zur Ausstattung und Ausgestaltung der geschützten Aufenthaltsmöglichkeit für alkoholabhängige Personen,
- Darstellung zur Durchführung des niederschwelligen Beratungsangebotes aus dem Bereich der Suchterkrankungen und der Lebensbewältigung als Schwelle zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit,
- Darstellung zur Fortentwicklung des aktuell bestehenden Beratungsangebotes für Einrichtungsnutzerinnen und -nutzer mit Migrationshintergrund,
- Darstellung einer Integration der Einrichtung in das bereits bestehende Umfeldmanagement in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sozialen Trägern; Anpassung des Beratungsangebots an die multikulturelle Gästestruktur

b. Konfliktbewältigungsstrategien 20 %
- Darstellung von Präventivmaßnahmen zur Konfliktvermeidung innerhalb und außerhalb der Einrichtung,
- Darstellung von Konfliktlösungsstrategien innerhalb und außerhalb der Einrichtung,
- Darstellung zur Deeskalationsstrategien innerhalb und außerhalb der Einrichtung

c. Öffentlichkeitsarbeit/Netzwerkarbeit 5 %
- Dokumentation über Beratungsangebote,
- Aufbau einer Zusammenarbeit mit freien Trägern zur Professionalisierung der niederschwelligen Beratungsangebote,
- Information zur Einbindung externer Akteure,
- Aufbau eines Internetauftritts
- Darstellung des Netzwerks mit gleichgelagerten Einrichtungen im Bundesgebiet zur Professionalisierung der Arbeit in der Einrichtung
-
d. Umfeldmanagement 5 %
- Informationen und Maßnahmen zur Einbindung der Einrichtung im Quartier Nordstadt,
- Maßnahmen zur Einbindung der Zivilgesellschaft im Stadtbezirk Dortmund-Innenstadt-Nord
- Ideen zur Veranstaltungsdurchführung zum Zweck der Förderung der Akzeptanz im Quartier Nordmarkt und Ausweitung der Akzeptanz auf den gesamten Stadtbezirk

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Vertrag beginnt zum 01.10.2025 und endet am 30.04.2027, ohne dass es einer besonderen
Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.10.2025 mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Es besteht
zudem eine einmalige Verlängerungsoption von 7 Monaten (vom 01.10.2026 bis
30.04.2027), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monate zum Ende der ersten
Vertragslaufzeit vom AG oder dem Auftragnehmer (AN) schriftlich gekündigt wird. Im Falle
einer festgelegten Verlängerungsoption endet er automatisch spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Höchstmenge des Rahmenvertrages beläuft sich auf 342.000,00 Euro netto. Mit dem Erreichen
dieser Höchstabnahmegrenze ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft und endet vorzeitig,
unabhängig von der verbleibenden Restlaufzeit.

Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFDX4U

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein
Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Aktenzeichen L069/25: Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum
Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das
Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

102
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Bindefrist liegt auf dem 15.09.2025.

Eine Teilnahme an der Submission ist nicht zulässig.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie-und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letz-ten drei Geschäftsjahre.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öf-fentlichen oder privaten Empfängers.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unter-nehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersicht-lich sind.

Finanzierung

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung