Produkt- und herstellerneutrale Beratung zur Unterstützung der Vergabeverfahren zur Übergabe von IT-Dienstleistungen (insbesondere Dienstleistungen im Rahmen des Lifecycles von IT-Endgeräten) von einem öffentlichen Auftraggeber an einen externen IT-Dienstleister (IT-Outsourcing) im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines IT-Service-Management-Tools (IT-SM-Tool) incl. Change-Management.
Zur Einordnung ist voranzustellen, dass die Stadt Dortmund eine kreisfreie Großstadt in NRW mit ca. 600.000 Einwohnern ist. Die Stadtverwaltung Dortmund ist ein kommunales Dienstleistungsunterneh-men mit ca. 12.000 Mitarbeitern, das nahezu in allen Lebenslagen Unterstützung bietet. Das Dortmunder Systemhaus ist mit weit über 350 Beschäftigten Teil der Stadtverwaltung und als Digitales Bauhaus Gestalter und Organisator der aktuellen und zukünftigen Digitalisierung in der Stadtverwaltung Dort-mund verantwortlich. In seiner Verantwortung liegt auch das gesamtstädtische IT-Budget. Verwaltet werden ca. 10.000 Windows 10/11 Geräte für die Stadtverwaltung und im pädagogischen Bereich der Schulen ca. 100.372 Windows 10/11 und Apple Geräte.Aufgrund von technischem Wandel und fortschreitender Technisierung verändern sich Arbeitsprozesse und -bereiche; der Bereitstellungsprozess soll neu ausgestaltet werden. Dabei werden auch Nutzungs- und Bereitstellungsmodelle wie z.B. Anmietung von Hardware vs. Kauf bzw. Zahlung für Gerätenut-zung (z.B. bei Druckern) sowie Supportleistungserbringung durch Dritte untersucht.Aus den Veränderungsprozessen resultiert die Anforderung an eine neutrale Beratung zur Unterstützung der Vergabeverfahren:1. Übergabe von IT-Dienstleistungen (insbesondere Dienstleistungen im Rahmen des Lifecycles von IT-Endgeräten), von einem öffentlichen Auftraggeber an einen externen IT-Dienstleister (IT-Outsourcing). 2. Ausschreibung eines IT-Service-Management-Tools (ITSM-Tool) incl. Change-Management.Darüber hinaus soll der Berater bei der Auswahl des IT-Outsourcing-Dienstleisters und der Vergabe des neuen IT-Service-Management-Tools unterstützen. Optional soll der Berater bei der Einführung des IT-Outsourcing-Dienstleisters und dem neuen IT-Service-Management-Tools (ITSM-Tool) unterstützen.
Preis
Personalbewertung
Konzept zur Herangehensweise der Phasen 1-3
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahme- und Angebotsphase (Verhandlungsverfahren).
Im Rahmen der Teilnahmephase werden Mindestkriterien abgefragt.
Von den Bewerber*innen, die die gestellten Mindestkriterien erfüllen, werden maximal 5 zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Hierzu wird auf Grundlage der erreichten Punkte aus den zusätzlichen Bewertungskriterien eine Rangfolge erstellt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. (s. Teilnahmeantrag)
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Nachforderungen gemäß § 56 VgV
Angaben zu Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister, Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister, sowie Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
1 Mio. EURO für Personen- und Sachschäden, sowie 1 Mio. EURO für sonstige Schäden
Mind. 200.000,00 EUR netto Honorarumsatz für die Fachdisziplin IT-Beratung mit dem Schwerpunkt IT-Outsourcing im Mittel der letzten drei Jahre
Zusätzliche Bewertungskriterien für den Zugang zur zweiten Stufe:- Umsatz 200.000 - 500.000 EURO netto für Fachdisziplin IT-Beratung mit dem Schwerpunkt IT-Outsourcing: 1 Punkt- Umsatz 500.001 - 1 Mio. EURO netto für Fachdisziplin IT-Beratung mit dem Schwerpunkt IT-Outsourcing: 2 Punkte- Umsatz größer 1 Mio. EURO netto für Fachdisziplin IT-Beratung mit dem Schwerpunkt IT-Outsourcing: 3 Punkte
Mind. 4 Mitarbeitende,
davon :Bereich IT-Beratung mit Schwerpunkt IT-Outsourcing 2 MABereich Prozessberatung und -optimierung 2 MAim Mittel der letzten drei Jahre
Zusätzliche Bewertungskriterien für den Zugang zur zweiten Stufe:Mitarbeitende im Mittel der letzten 3 Jahre in der Fachdisziplin IT-Beratung mit Schwerpunkt IT-Outsourcing: 3-5 Mitarbeitende: 1 PunktMitarbeitende im Mittel der letzten 3 Jahre in der Fachdisziplin IT-Beratung mit Schwerpunkt IT-Outsourcing: 6-10 Mitarbeitende: 2 PunkteMitarbeitende im Mittel der letzten 3 Jahre in der Fachdisziplin IT-Beratung mit Schwerpunkt IT-Outsourcing: über 10 Mitarbeitende: 3 PunkteZusätzlich mind. 1 Mitarbeitenden im Bereich IT-Architektur: 1 Punkt
1 Referenz über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen im Bereich Beratungs- und Unterstützungsleistung für eine Ausschreibung im Be-reich IT-Outsourcing. Die Referenz muss die folgenden Mindestkriterien erfül-len:o Auftragssumme mind. 70.000 EUR nettoo Durchgeführt bei einem/-r Auftraggeber/-in mit mind. 1000 Beschäftig-teno Referenzprojekte mit erreichtem Projektziel abgeschlossen
- Zusätzliche Bewertungskriterien Referenz 1:o Referenzprojekt im öffentlichen Dienst (1 Punkt)o Referenzprojekt im öffentlichen Dienst mit Schwerpunkt IT-Endgeräte oder IT-Service-Management-Tool (2 Punkte)o Referenzprojekt im öffentlichen Dienst mit Schwerpunkt IT-Endgeräte und IT-Service-Management-Tool (3 Punkte)
1 Referenz über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen im Bereich Beratungs- und Unterstützungsleistung bei einem Vergabeverfahren im Bereich IT-Outsourcing. Die Referenz muss die folgenden Mindestkriterien er-füllen:o Auftragssumme mind. 70.000 EUR nettoo Durchgeführt bei einem/-r Auftraggeber/-in mit mind. 1000 Beschäftig-teno Referenzprojekte mit erreichtem Projektziel abgeschlossen
- Zusätzliche Bewertungskriterien Referenz 2:o Referenzprojekt im öffentlichen Dienst (1 Punkt)o Referenzprojekt im öffentlichen Dienst mit Schwerpunkt IT-Endgeräte oder IT-Service-Management-Tool (2 Punkte)o Referenzprojekt im öffentlichen Dienst mit Schwerpunkt IT-Endgeräte und IT-Service-Management-Tool (3 Punkte)
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.