Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um Lieferung von Atemschutzgeräten und Atemanschlüssen (Vollmasken) inklusive Zubehör gemäß Leistungsbeschreibung. Die Leistung beinhaltet die Lieferung frei Verwendungsstelle und Einweisung
Die Gewichtung der Angebotspreise erfolgt im Rahmen einer Verhältnisrechnung. Das im Wettbewerb verbliebene Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält hierbei die volle Punktzahl. Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber erhalten keinen Punkt. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Es werden die optionalen Kriterien aus der Leistungsbeschreibung überprüft und bepunktet. Die erreichbare Punktzahl eines Kriteriums kann im Leistungsverzeichnis eingesehen werden.
Die Punkte werden addiert und mit 4 multipliziert. Hiermit werden die Punkte von der besten Umsetzung zur schlechtesten Umsetzung verteilt.
Die Verarbeitung der gelieferten Muster-Atemschutzgeräte wird durch eine genaue Prüfung der verbauten Materialien, durch geschultes Personal, durchgeführt, insbesondere die Materialgüte und Oberflächenbeschaffenheit. Ebenfalls wird unter anderem anhand der Ausführung von Verbindungen, z. B. Klebestellen oder Nähten bewertet.
Innerhalb der Kategorie Verarbeitung können 100 WP insgesamt erreicht werden. Die Punkte werden gestaffelt von der besten Verarbeitung zur schlechtesten verteilt.
Bei der Verwendungstauglichkeit wird mittels Testprobanden eine Übung mit den Mustergeräten durchgeführt. Die Bewertung erfolgt durch die eingesetzten Mitarbeiter*innen der Feuerwehr Dortmund.
Hierbei können durch den Nachweis der Tauglichkeit 200 WP erreicht werden.
Der Höchstwert wurde gem. Besondere Vertragsbedingungen mit einer Auftragssumme 4.400.000,00 EUR festgelegt.
Mit dem Erreichen dieser Mengen sind die Rahmenverträge ausgeschöpft und enden vorzeitig, unabhängig von der verbleibenden Restlaufzeit. Die Anwendbarkeit von § 132 GWB bleibt unberührt.
Langfristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit hat Priorität bei der Feuerwehr.
4. Quartal 2029
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Dortmund; Die Angebote müssen bis zum 02.09.2025 gültig bleiben.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Mindestens 5 Referenzen über seit 2021 erbrachte vergleichbaren Leistungen an eine Berufsfeuerwehr innerhalb der EU nachzuweisen. Pro Referenz ist die Lieferung von mind. 60 Systemen pro Vertragsjahr nachzuweisen. In Summe sind daher 300 Lieferungen pro Jahr nachzuweisen. Im Bedarfsfall kann die Anzahl der Referenzgeber auch aufgestockt werden.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
- Die Ausschreibung richtet sich an Hersteller von Atemschutztechnik sowie deren zertifizierte Vertriebspartner. Ein entsprechender Nachweis ist durch die Bieter beizubringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.