Die Maßnahme "Neugestaltung Münsterstraße" ist eine Fördermaßnahme des Landes und des Bundes und stellt somit spezifische Anforderungen an die Planung und Umsetzung.Die südliche Münsterstraße erfüllt als Stadtbezirkszentrum Nordstadt eine wichtige Versorgungsfunktion. Die Einkaufsmeile ist gut frequentiert und bildet einen zentralen Anlaufpunkt für die Bewohner*innen. Jedoch genügt der öffentliche Raum der Münsterstraße hinsichtlich Gestaltung und Funktionalität nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen attraktiven und klimaresilienten Stadtraum.Aufbauend auf den Ergebnissen des kooperativen Werkstattverfahrens von 2021 wird deshalb die Neugestaltung der Münsterstraße angegangen. Es erfolgt zunächst eine Weiterqualifizierung der Ergebnisse und anschließend die bauliche Umsetzung. Ziel ist es über die Neuordnung und Gestaltung des öffentlichen Raums die Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit zu steigern und einen multifunktionalen, klimaresilienten Stadtraum zu schaffen.Mögliche Themen sind hierbei u. a. die Neuordnung der Verkehrssituation (inkl. Parkraum), Stärkung der Nahmobilität, Neugestaltung des öffentlichen Raums, Schaffung von Aufenthaltsqualität, Schaffung neuer Begegnungsräume, Umsetzung eines einheitlichen Beleuchtungskonzepts, Neuordnung der Eingangssituationen und eine stärkere Begrünung sowie der Umgang mit Leerständen. Die weitere Planung und Umsetzung der Neugestaltung der Münsterstraße erfolgen unter intensiver Einbindung der Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und weiteren Interessierten.Projektziele:- Stärkung der Stadt der kurzen Wege- Stärkung der Biodiversität und Hitzevorsorge- Stärkung der Nahmobilität- Verbesserung der Aufenthaltsqualität- Stärkung von lokaler Ökonomie und Nahversorgung
Projektwirkung/Nachhaltigkeit:Durch die Schaffung eines attraktiven und klimaresilienten Stadtraums wird die langfristige Stabilisierung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs südliche Münsterstraße (Stadtbezirkszentrum Nordstadt) erreicht."
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung.
Preis
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführungdes Auftrags betrauten Personals.
Nachvollziehbarkeit des Konzeptes zur Auftragserarbeitung (inkl.Zeit/-Ressourcenplan)
Präsentation (Moderationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit,Konfliktmanagement, Begleitung des Prozesses)
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahme- und Angebotsphase (Verhandlungsverfahren).
Im Rahmen der Teilnahmephase werden Mindestkriterien abgefragt.
Von den Bewerber*innen, die die gestellten Mindestkriterien erfüllen, werden maximal 5 zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Hierzu wird auf Grundlage der erreichten Punkte aus den zusätzlichen Bewertungskriterien eine Rangfolge erstellt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. (s. Teilnahmeantrag)
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Nachforderungen gemäß § 56 VgV
Angaben zu Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister, Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister, sowie Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
5 Mio. EURO für Personen- und Sachschäden, sowie 5 Mio. EURO für sonstige Schäden
Jeweils 300.000 EURO netto Honorarumsatz für die Fachdisziplinen Frei- und Verkehrsanlagen im Mittel der letzten drei Jahre.
Mind. jeweils 3 Mitarbeitende Ingenieur*innen im Bereich Frei- und Verkehrsanlagenplanung
Referenz 1 Objektplanung Verkehrsanlageno Investitionssumme mind. 1,2 Mio. EUR bruttoo Honorar mind. 80.000 EUR bruttoo Referenzprojekt abgeschlossen (Abschluss Lph. 8)
Zusätzliche Bewertungskriterien für den Zugang zur zweiten Stufe:
- Stadtteil mit besonderen städtebaulichen und sozioökonomischen Herausforderungen 4 Punkte- Hoher Nutzungsdruck und Problemlagen im öffentlichen Raum 3 Punkte- Durchführung planungsbegleitender Beteiligungsverfahren 2 Punkte- Umbaumaßnahmen im Bestand 3 Punkte- Verknüpfung mit/Einbindung in Freianlagenplanung 5 Punkte- Öffentlicher Auftraggeber 3 Punkte- Geschäftsstraße 3 Punkte- Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung 4 Punkte
Referenz 2 Objektplanung Freianlagen:o Investitionssumme mind. 1,2 Mio. EUR bruttoo Honorar mind. 80.000 EUR bruttoo Referenzprojekt abgeschlossen (Abschluss Lph. 8)
- Stadtteil mit besonderen städtebaulichen und sozioökonomischen Herausforderungen 4 Punkte- Hoher Nutzungsdruck und Problemlagen im öffentlichen Raum 3 Punkte- Durchführung planungsbegleitender Beteiligungsverfahren 2 Punkte- Umbaumaßnahme im Bestand 3 Punkte- Außengastronomische Nutzung im öffentlichen Raum 3 Punkte- Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung 4 Punkte- Einbindung in Verkehrsanlagen 5 Punkte- Öffentlicher Auftraggeber 3 Punkte- Geschäftsstraße 3 Punkte
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.