Einführung und Betrieb eines zentralen Lernmanagementsystems für die Stadt Dorsten
Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines cloudbasierten Lernmanagementsystems als Software-as-a-service-Lösung einschließlich Hosting, Support, standardisierten Lerninhalten sowie Seminar- und Veranstaltungsverwaltung.
Für die Preiswertung können maximal 100 Preispunkte erreicht werden. Für die Preiswertung wird der über den Wertungszeitraum von 48 Monaten ermittelte Gesamtwertungspreis einschließlich aller wertungsrelevanten Leistungen zugrunde gelegt.Der niedrigste wertbare Gesamtwertungspreis erhält 100 Preispunkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten niedrigsten wertbaren Gesamtwertungspreis erhält 0 Preispunkte. Für Gesamtwertungspreise zwischen diesen beiden Werten werden die Preispunkte linear interpoliert. Angebote, deren Gesamtwertungspreis über dem doppelten niedrigsten wertbaren Gesamtwertungspreis liegt, erhalten 0 Preispunkte.
A-Kriterien sind zwingend zu erfüllende Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.B-Kriterien werden im Rahmen der Qualitätswertung mit Punkten bewertet. Für die Qualitätswertung können entsprechend dem Fragenkatalog insgesamt maximal 100 Qualitätspunkte erreicht werden.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, Zimmer 107
Bieter dürfen nicht an der Öffnung der Angebote teilnehmen
Fehlende Unterlangen werden nach Angebotsöffnung mit Fristsetzung von der Vergabestelle nachgefordert.