Betriebliche Zusatzkrankenversicherung
Kollektivvertrag über eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Tarifbeschäftigten der Stadt Dorsten in Form einer Gruppen-/Kollektivversicherung.
Der von der Auftraggeberin für die versicherten Personen abgeschlossene Tarif ist mit einem Einheitsbeitrag für Personen im Alter von 16 bis 67 Jahre kalkuliert.Der monatliche Betrag des Tarifs ist pro versicherter Person anzugeben.
Ergänzende Leistungen zusätzlich zu den o. g. können im Rahmen dieses separaten Wertungskriteriums angeboten werden. Siehe Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung.
Siehe Ziffer 6 Pos. 1 - 8 der Leistungsbeschreibung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, Zimmer 107
Bieter dürfen nicht an der Öffnung der Angebote teilnehmen.
Fehlende Unterlangen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach Angebotsöffnung mit Fristsetzung von der Vergabestelle nachgefordert.