Beförderung von Schüler_innen der Albert-Schweitzer-Schule zum vorübergehenden Standort Marler Straße 42
Beförderung von Schüler_innen der Albert-Schweitzer-Schule, Glück-Auf-Straße 267, 46284 Dorsten zum vorübergehenden Standort Marler Straße 42, 46282 Dorsten im Schuljahr 2026/2027 mit der Option der Verlängerung für das Schuljahr 2027/2028
Verlängerungsoption für das Schuljahr 2027/2028
Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters in dem Preisangebot maßgeblich. Die Wertung erfolgt nach einer Punktevergabe für die Gesamtsumme inkl. des Folgejahres. Die Punkte für die Gesamtsumme werden interpoliert. Der Mindestbieter erhält 30 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Punkte. In der Spanne zwischen diesen Preisen wird linear interpoliert. Angebote über dem doppelten Preis erhalten 0 Punkte.
Die Punkte für die Umwelteigenschaften werden nach der in den Ausschreibungsunterlagen abgebildeten Tabelle vergeben. Der Anbieter, dessen Fahrzeuge die gewünschten Umwelteigenschaften zu 100% erfüllen, erhält 30 Punkte. Je geringer der Prozentsatz der Busse mit den gewünschten Umwelteigenschaften an der Gesamtzahl der Fahrzeuge ist, umso weniger Punkte werden vergeben.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, Zimmer 107
Eine Teilnahme von Bieter_innen bei der Angebotsöffnung ist nicht zulässig.
Fehlende Unterlagen werden mit Fristsetzung von der Vergabestelle nachgefordert.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich durch Unternehmer, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind, durchzuführen.Der Unternehmer hat nur zuverlässiges und zur Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal einzusetzen, das eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug und eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) besitzt.
Siehe Ausschreibungsunterlagen