NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Beförderung von Schüler_innen der Albert-Schweitzer-Schule zum vorübergehenden Sta...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.03.2026 10:59 Uhr
26.03.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Dorsten
055620012012-31001-70
Kolkstraße 20
46282
Dorsten
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@dorsten.de
+49 2362663436
+49 2362665730

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Dorsten
055620012012-31001-70
Kolkstraße 20
46282
Dorsten
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@dorsten.de
+49 2362663436
+49 2362665730

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Domplatz 1 - 3
48143
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60130000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beförderung von Schüler_innen der Albert-Schweitzer-Schule zum vorübergehenden Standort Marler Straße 42

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beförderung von Schüler_innen der Albert-Schweitzer-Schule, Glück-Auf-Straße 267, 46284 Dorsten zum vorübergehenden Standort Marler Straße 42, 46282 Dorsten im Schuljahr 2026/2027 mit der Option der Verlängerung für das Schuljahr 2027/2028

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Verlängerungsoption für das Schuljahr 2027/2028

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marler Straße 42
46282
Dorsten
Deutschland
DEA36

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters in dem Preisangebot maßgeblich. Die Wertung erfolgt nach einer Punktevergabe für die Gesamtsumme inkl. des Folgejahres. Die Punkte für die Gesamtsumme werden interpoliert. Der Mindestbieter erhält 30 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Punkte. In der Spanne zwischen diesen Preisen wird linear interpoliert. Angebote über dem doppelten Preis erhalten 0 Punkte.

Gewichtung
75,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umwelteigenschaften der eingesetzten Fahrzeuge

Die Punkte für die Umwelteigenschaften werden nach der in den Ausschreibungsunterlagen abgebildeten Tabelle vergeben. Der Anbieter, dessen Fahrzeuge die gewünschten Umwelteigenschaften zu 100% erfüllen, erhält 30 Punkte. Je geringer der Prozentsatz der Busse mit den gewünschten Umwelteigenschaften an der Gesamtzahl der Fahrzeuge ist, umso weniger Punkte werden vergeben.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYHDGYC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

36
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, Zimmer 107

Eine Teilnahme von Bieter_innen bei der Angebotsöffnung ist nicht zulässig.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden mit Fristsetzung von der Vergabestelle nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich durch Unternehmer, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind, durchzuführen.
Der Unternehmer hat nur zuverlässiges und zur Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal einzusetzen, das eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug und eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) besitzt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Ausschreibungsunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung