Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Haldenwangschule
Die Stadt Dorsten ist Schulträgerin der Haldenwangschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung".Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Vertragspartner zu finden, der ab dem 27.08.2025 (erster Beförderungstag) die Schülerbeförderung im Schuljahr 2025/2026 mit jeweils einer Option der Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß Leistungsbeschreibung (s. Anlage C) übernimmt.
Option der Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029
Preis- Unterkriterium Gesamtsumme Fahrtage- Unterkriterium Fixkostenanteil- Unterkriterium Kraftstoffkostenanteil- Unterkriterium Lohn- und Lohnnebenkostenanteil
Maximal 50 g CO2/km und maximal 80% Luftschadstoffe bzw. ab Januar 2026 0 g CO2/km
Die Stadt Dorsten wird voraussichtlich im Jahr 2029 diese Leistungen erneut ausschreiben.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von der Vergabestelle bei den Bietern nachgefordert.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich durch Unternehmer, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind, durchzuführen.Der Unternehmer hat nur zuverlässiges und zur Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal einzusetzen, das eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug und eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FeVO besitzt.