Beförderung von Schüler_innen der Agathaschule, Nonnenkamp 22, 46282 Dorsten im Schuljahr 2026/2027 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029
Vertragsdauer: Ein Schuljahr (ab 02.09.2026 bis zum 16.07.2027) mit jeweils einer Option der Verlängerung für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029. Der Auftrag erfolgt zunächst für ein Schuljahr. Der Vertrag verlängert sich im Anschluss an die Laufzeit um jeweils ein weiteres Schuljahr - insgesamt bis zu zweimal -, wenn der Auftraggeber dies schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien erklärt (Option).
Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters in dem Preisangebot maßgeblich. Die Wertung erfolgt nach einer Punktevergabe für die Gesamtsumme inkl. der Folgejahre. Der Mindestbieter erhält 30 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Punkte. In der Spanne zwischen diesen Preisen wird linear interpoliert. Angebote über dem doppelten Preis erhalten 0 Punkte.
Die Punkte für die Umwelteigenschaften der eingesetzten Fahrzeuge werden nach der in der Anlage A unter Ziffer 11 abgebildeten Tabelle vergeben. Der Anbieter, dessen Fahrzeuge die gewünschten Umwelteigenschaften zu 100% erfüllt, erhält 30 Punkte. Je geringer der Prozentsatz der Busse mit den gewünschten Umwelteigenschaften an der Gesamtanzahl der Fahrzeuge ist, umso weniger Punkte werden vergeben.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt.