Lieferung einer Kompaktkehrmaschine in der 5,0 m³ Klasse als Neu- oder Gebrauchtfahrzeug
Der günstigste Bieter erhält die maximalen 100 Wertungspunkte, der doppelte Preis des günstigsten Bieters stellt 0 Wertungspunkte dar. Angebote, die zwischen dieser Spanne liegen, werden interpoliert.
Die Ermittlung der Ausstattungspunkte erfolgt anhand des Leistungsverzeichnisses (Ziffer 1 - 31 der Zusatzwertung).
Die Ermittlung der Wertungspunkte der Arbeitsleistung ergibt sich wie folgt:Neufahrzeuge: 100 Punkte (Basiswert)Gebrauchtfahrzeuge je angefangene 500 h Gesamtbetriebsstunden abzüglich 10 Punkte vom Basiswert 100.
Die Ermittlung der Zulassungsdauer ergibt sich wie folgt:Neufahrzeuge: 100 Punkte (Basiswert)Gebrauchtfahrzeuge je angefangener Zulassungsmonat abzüglich 3,33 Punkte vom Basiswert 100. Die Berechnung der Zulassungsmonate erfolgt vom Tag der Erstzulassung bis zum Datum des Angebots.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, Zimmer 107
Bieter dürfen nicht an der Angebotsöffnung teilnehmen.
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von der Vergabestelle nach Angebotsöffnung mit Fristsetzung nachgefordert.