VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund telefonischer Nachfragen möchte ich auf folgende Regelung, die auch schon so in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben ist, noch einmal hinweisen:
Die der Ausschreibung beigefügten "Linienpläne" sind nur als Anhaltspunkt zu verstehen. Sie sind nicht verbindlich in der vorgegebenen Form beizubehalten. Der Bieter kann die Linien selbständig zusammenstellen. Dabei können neben Kleinbussen auch größere Busse zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von größeren Bussen sind allerdings die Anforderungen aus der Anlage C, Leistungsbeschreibung, Buchstabe A (Fahrdienstorganisation), Buchstabe B (Durchführung der Beförderung) und Buchstabe C (Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge) einzuhalten.
Für Busse > 5 t zGM sieht das "Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz" andere Voraussetzungen zur Einstufung als "sauberes" Fahrzeug vor. Ein Bus > 5 t zGM gilt dann als "sauberes" Fahrzeug, wenn er unter Nutzung alternativer Kraftstoffe (Bspw. Strom, Wasserstoff, Erdgas, synthetische Kraftstoffe, Biokraftstoffe) betrieben wird.
Dabei ist noch zu beachten, dass synthetische paraffinische Kraftstoffe nicht aus fossilen Rohstoffen bzw. mit fossiler Energie erzeugt sein dürfen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren müssen nach der Abgasnorm Euro VI oder neuer typgenehmigt sein. Synthetische paraffinische Kraftstoffe und alternative Kraftstoffe dürfen nicht mit konventionellen, fossilen Kraftstoffen gemischt werden.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Barbara Altkemper
Stadt Dorsten
Ordnungs- und Rechtsamt / Vergabestelle
Kolkstraße 20
46282 Dorsten
Tel.: 0 23 62 / 66 34 36
Fax: 0 23 62 / 66 57 30
E-Mail: vergabestelle@dorsten.de
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