Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Haldenwangschule
Die Stadt Dorsten ist Schulträgerin der Haldenwangschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung".Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Vertragspartner zu finden, der ab dem 27.08.2025 (erster Beförderungstag) die Schülerbeförderung im Schuljahr 2025/2026 mit jeweils einer Option der Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß Leistungsbeschreibung (s. Anlage C) übernimmt.
Option der Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029
Die Wertung erfolgt nach einer Punktevergabe für die Gesamtsumme inkl. der Folgejahre. Die Punkte für die Gesamtsumme werden interpoliert. Der Mindestbieter erhält 30 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Punkte. In der Spanne zwischen diesen Preisen wird linear interpoliert. Angebote über dem doppelten Preis erhalten 0 Punkte.
Maximal 50 g CO2/km und maximal 80% Luftschadstoffe bzw. ab Januar 2026 0 g CO2/kmDie Punkte für die Umwelteigenschaften werden nach der Tabelle in der Anlage A vergeben. Der Anbieter, dessen Fahrzeuge die gewünschten Umwelteigenschaften zu 100% erfüllen, erhält 30 Punkte. Je geringer der Prozentsatz der Busse mit den gewünschten Umwelteigenschaften an der Gesamtanzahl der Fahrzeuge ist, umso weniger Punkte werden vergeben.
Ein vorangegangenes offenes Verfahren musste aufgehoben werden. Da die Leistung zum Schuljahresbeginn 2025/2026 benötigt wird und nur noch wenige Wochen bis zum Beginn des Schuljahres am 27.08.2025 verbleiben und der Auftragnehmer eine angemessene Zeit braucht, um sich auf den Auftrag vorzubereiten, liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 VgV vor.
Die Stadt Dorsten wird voraussichtlich im Jahr 2029 diese Leistungen erneut ausschreiben.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von der Vergabestelle bei den Bietern nachgefordert.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich durch Unternehmer, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind, durchzuführen.Der Unternehmer hat nur zuverlässiges und zur Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal einzusetzen, das eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug und eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FeVO besitzt.