Gestellung von notwendigen Begleitpersonen im Schülerspezialverkehr zur Haldenwangschule
Gestellung von notwendigen Begleitpersonen ab dem Schuljahr 2025/2026 im Schülerspezialverkehr zur Haldenwangschule zu dem Standort Marler Straße 50, 46282 Dorsten (bis Januar 2026) und ab Januar 2026 zusätzlich zum Standort Im Harsewinkel 55, 46284 Dorsten
Der Vertrag wird für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils 4 Jahre, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit (31.07.2029) schriftlich gekündigt wird.
Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters in dem Preisangebot maßgeblich.
Das Zuschlagskriterium "Qualität" setzt sich aus verschiedenen Aspekten zusammen. Zum einen ist hier die Erfahrung des Auftragnehmers bei der Gestellung von Begleitpersonen für den Schülerspezialverkehr bei Förderschulen ausschlaggebend. Weitere qualitative Aspekte sind die Berufserfahrung der beschäftigten Begleitpersonen sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl.
Die Gestellung von Begleitpersonen im Schülerspezialverkehr wird dauerhaft erforderlich sein.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Kolkstraße 20, 46282 Dorsten, Zimmer 107
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sollten Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise fehlen, werden diese von der Vergabestelle mit Fristsetzung nachgefordert.
Siehe Anlage C - LeistungsbeschreibungBuchstabe A) Anforderungen an die BegleitpersonenBuchstabe B) Durchführung der BegleitungBuchstabe C) Ansprechperson / Beschwerdemanagement