Mit diesem Interessenbekundungsverfahren sucht die Stadt Essen eine*n Pächter*in für die neu entstehende Hauptgastronomie im Grugapark sowie dir für die Bauzeit vorgesehene Interimslösung. Eine Interessenbekundung ist wahlweise für eines der beiden Projekte (Konzept A oder Konzept B) oder für beide Projekte (Konzept für A und B) gemeinsam möglich.
Detaillierte Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Es handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren.
Die Stadt Essen weist abschließend ausdrücklich darauf hin, dass mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren keine rechtliche Verbindung verbunden ist. Zudem handelt es sich hier nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Daher ist die Stadt Essen nicht verpflichtet, einen Interessenten den Zuschlag für die Vermietung der Räumlichkeiten zu erteilen.