Wartungsarbeiten am 20.04. von 14:00 - 15:00 Uhr | NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Vergabeverfahren Railport Hafen Emmelsum

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.05.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

DeltaPort GmbH & Co. KG
HRA11257
Moltkestr. 8
46483
Wesel
Deutschland
DEA1F
vergabe@deltaport.de
028130023030

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
63711000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen). Der Hafen Emmelsum ist an die Kreisbahn angeschlossen. DeltaPort beabsichtigt, einen weiteren Anschluss des Hafens Emmelsum an die Kreisbahn herzustellen und mit der im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Konzession einem Unternehmen das Recht einzuräumen und die Pflicht zu übertragen, hieran anschließend eine mindestens zweigleisige Eisenbahninfrastruktur zu errichten und gemeinsam mit den zugehörigen Flächen hafenaffin zu betreiben. Die Eisenbahninfrastruktur und die zugehörigen Flächen werden im Folgenden gemeinsam als "Railport" bezeichnet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Die Konzession wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages eingeräumt werden.
Die für die Errichtung und den Betrieb des Railports zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 4,6 ha groß. Der konkrete Flächenbedarf und damit die konkreten Abmessungen der des zukünftigen Konzessionsgrundstücks sowie der Verlauf der Eisenbahninfrastruktur auf diesem sind im Rahmen der Verhandlungen festzulegen.
Der (dann) Konzessionärin soll ermöglicht werden, ggf. (soweit erforderlich) aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen bzw. zu erhalten. Die konkrete Vertragsgestaltung wird sich daher u. a. an den Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsbedingungen orientieren. Die Laufzeit der Konzession wird vor diesem Hintergrund im Fall einer Beantragung von Zuwendungen mindestens den entsprechenden Förderzeitraum umfassen.
2. Der Hafen Emmelsum muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die (dann) Konzessionärin ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb des ihr überlassenen Konzessionsgrundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke und Anlagen verpflichtet. Sie hat die Umschlagleistungen diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen.
3. Der Erbbaurechtsvertrag wird das Recht und die Pflicht enthalten, innerhalb einer zu verhandelnden angemessenen Frist die vertraglich zu vereinbarende Bebauung (mind. Oberflächenbefestigung und zweigleisige Eisenbahninfrastruktur) zu errichten und im Anschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit diskriminierungsfrei zu betreiben.
4. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages werden Mindestvorgaben, insbesondere auch zur Finanzierung/Beleihung von DeltaPort gestellt. Insbesondere sind angemessene Tilgungen der mit den Grundschulden abzusichernden Darlehen (für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen) verpflichtend. Die Weiterveräußerung an geschlossene Fonds o.ä. mit einer kürzeren Laufzeit als der Erbbaurechtsvertrag wird ausgeschlossen.
5. DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat.
Die Mindestanforderungen an den Betrieb des Konzessionsgrundstücks werden erfüllt, wenn
a) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt wird ("hafenaffine Ansiedlung"),
b) welcher (eigenen oder diskriminierungsfrei disponierter Dritt-) Umschlag über den Verkehrsträger Hafenbahn im Rahmen eines Intermodal-Netzwerkes durchführt und generiert und
c) welcher mindestens eine zweigleisige Eisenbahninfrastruktur mit einer Länge von ca. 700 m errichtet und diese zum vorgenannten Zweck betreibt.
6. Zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen sind die nachfolgenden dargestellten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Betriebskonzept (max. 2 DIN A4 Seiten);
b) Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (straßen-, wasser- und bahnseitig) im Betriebskonzept;
c) Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme;
d) Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen;
e) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Infrastrukturen;
f) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Suprastruktur;
g) Bedarf an dinglichen Sicherheiten;
h) Angabe zur Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG);
i) Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden.
7. Der für die Dauer dieser Konzession zu erbringende verpflichtende Betrieb der zu errichtenden Bauwerke und Anlagen / des "Railports" wird von DeltaPort als "kritische Aufgabe" in entsprechender Anwendung des § 47 Sektorenverordnung
(SektVO) eingeordnet. Diese Leistungen sind daher von der (dann) Konzessionärin selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig. Ein Rückgriff auf Nachunternehmer zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für den Betrieb des Konzessionsgrundstücks ist daher ebenfalls nicht zulässig.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5

Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der (dann) Konzessionärin soll ermöglicht werden, ggf. (soweit erforderlich) aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen bzw. zu erhalten. Die konkrete Vertragsgestaltung wird sich daher u. a. an den Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsbedingungen orientieren. Die Laufzeit der Konzession wird vor diesem Hintergrund im Fall einer Beantragung von Zuwendungen mindestens den entsprechenden Förderzeitraum umfassen.
Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit (inkl. der Angaben zu den Verlängerungsmöglichkeiten) ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Voerde
Deutschland
DEA1F

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Aufgrund des engen räumlichen und organisatorischen Zusammenhangs des hier gegenständlichen Konzessionsgrundstücks mit dem bereits bestehenden "Terminalbereich I" und dem derzeit in der Errichtung befindlichen "Terminalbereich II" sowie dem sich daraus ergebenden Erfordernis, die betrieblichen Abläufe des Betreibers der vorgenannten Terminalbereiche zu berücksichtigen, wurden im Rahmen der Planung Gespräche mit diesem geführt.
Der Betreiber der Terminalbereiche hat intensive Kenntnisse über den Hafen Emmelsum sowie die bestehenden Anlagen und Einrichtungen von DeltaPort. Es steht zu vermuten, dass sich dieses Unternehmen um die Konzession bewerben wird.
Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat DeltaPort die Vergabeunterlagen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und mit allen für die Bewerbung und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen.
Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten zusätzlich ergänzungsbedürftig sein, haben die Bieter DeltaPort hierauf hinzuweisen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Der hier gegenständliche Erbbaurechtsvertrag wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Die Bieter können sich durch Einreichung des Teilnahmeantrages um die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. DeltaPort wird zunächst die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien und die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Ansiedlung anhand der Angaben in den jeweiligen Teilnahmeanträgen prüfen und erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
3. DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter auf drei zu beschränken. Soweit sich mehr als drei geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der in Ziff. 2.1.4 (Unterziffer 3) aufgeführten Kriterien vornehmen.
4. DeltaPort wird die geeigneten Bieter und ggf. in ihrer Anzahl begrenzten Bieter zu Verhandlungen auffordern. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Erbbaurechtsvertrag sowie Informationen zu den ggf. (bei mehreren geeigneten Bietern) anzuwendenden Wertungskriterien (u.a. die angebotenen Entgelte). Der Vertragsentwurf wird in einer, ggf. in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt.
5. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYQDGFQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
3. DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter auf drei zu beschränken. Soweit sich mehr als drei geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend in absteigender Rangfolge aufgeführten Kriterien vornehmen.
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden)
(1) Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs;
(2) Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume);
(3) Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept
(1) Aussagekraft und
(2) Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
4. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden. DeltaPort wird dem jeweiligen Bestbieter die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des notariellen Angebots mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls unaufgefordert mitteilen, dass im Rahmen dieses Verfahrens kein Erbbaurechtsvertrag vergeben wurde.
5. DeltaPort ist berechtigt, die Verhandlungen mit einem spezifischen Bieter unter einer der nachfolgend aufgezählten alternativen Voraussetzungen vorzeitig zu beenden:
a) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist für DeltaPort aufgrund von im Verhalten oder in der Person des Bieters liegenden Gründen unzumutbar. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn
(1) DeltaPort Kenntnis davon erlangt, dass einer der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt oder
(2) DeltaPort Kenntnis davon erlangt, dass die von dem Bieter im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen oder
(3) der Bieter zweimal aufeinanderfolgend die von DeltaPort angebotenen Verhandlungstermine nicht angenommen hat bzw. zweimal aufeinanderfolgend bereits vereinbarte Verhandlungstermine abgesagt hat.
b) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist erkennbar aussichtslos, da aufgrund mangelnder Verhandlungsbereitschaft der Parteien bzgl. der essentialia negotii kein Ergebnis erzielt werden kann.
c) Es liegen sonstige schwerwiegende Gründe vor.
6. DeltaPort weist darauf hin, dass bezüglich des Bestbieters gem. § 6 Abs. 2 WRegG abgefragt werden wird, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister zu dem Bestbieter gespeichert sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6 - Nr. 9 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Sie wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird DeltaPort ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft dass Art. 5k der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) einer Beauftragung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft nicht entgegensteht. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 des Rates (in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen.
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Darstellung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort ist einzureichen:
(7) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter / die Bietergemeinschaft nachzuweisen durch Einreichung von mind. drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren für den Betrieb eines mindestens bimodalen Bahnumschlagterminals als Bestandteil eines Intermodal-Netzwerkes. Das jeweilige Bahnumschlagterminal darf ausschließlich zum Umschlag von Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs und muss mindestens für eine Laufzeit von fünf Jahren betrieben worden sein. Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten bzw. getätigten Umschläge darzulegen. Der guten Ordnung halber wird klargestellt, dass auch trimodale Hafenumschlagterminals als Referenz genannt werden dürfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
1

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft die für den Auftrag ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zum Nachweis der Einhaltung der in Ziff. 5.1 (Unterziffer 5.) genannten Mindestanforderungen ist mit dem Teilnahmeantrag u.a. ein Betriebskonzept (max. 2 DIN A 4-Seiten) einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
2

Finanzierung

DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern. Es wird klargestellt, dass entsprechende Sicherheiten auch noch im Laufe der Verhandlungen durch DeltaPort gefordert werden können.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung des Verfahrens (Ziff. 2.1.4; Unterziffer 3.) dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung