Für die Eignungsprüfung sind von den Bietern die folgenden Erklärungen und Nachweise zu dem genannten Zeitpunkt unter Verwendung der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine beglaubigte Übersetzung anzufordern.
1. Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister:
Mit dem Angebot sind die folgenden unterzeichneten Eigenerklärungen (unter Verwendung von Formblatt Angebot Bieter bzw. Formblatt Mitglied Bietergemeinschaft) einzureichen:
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 VOB/A;
b) bestehende gesellschaftsrechtliche Bindungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft;
c) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr).
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind (unter Verwendung von Formblatt Angebot Bieter bzw. Formblatt Mitglied Bietergemeinschaft) einzureichen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben sind für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen.
b) Erklärung über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c) Eigenerklärung des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft, für den Zeitraum der Leistungsausführung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 10.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie für Sach- und sonstige Vermögensschäden, zweifach maximiert vorzuhalten.
d) Eigenerklärung, dass keine Nennung des Bieters / des Mitglieds oder verbundener Unternehmen auf den sog. "Terrorlisten" und Bestätigung, dass sichergestellt wird, dass auf den "Terrorlisten" geführten Personen keine finanziellen Mittel (z.B. Arbeitsentgelt) zur Verfügung gestellt wird.
Auf gesondertes Verlangen von dem Auftraggeber sind einzureichen:
e) Die o. g. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung ist von dem zu bezuschlagenden Bieter / der zu bezuschlagenden Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers vor dem Zuschlag nachzuweisen. Ausreichend ist der Nachweis eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers, dass im Auftragsfall diese Deckungssumme zur Verfügung gestellt wird.
f) Nachweise bezüglich der Umsatzangaben.
3. Technische Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen (unter Verwendung von Formblatt Technische Leistungsfähigkeit) von den Bietern und Bietergemeinschaften einzureichen:
a) Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bieter / dem Mitglied der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
b) Vorlage von mind. zwei, max. fünf Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Projekte aus den letzten zehn Jahren unter Angabe des Auftragsvolumens des jeweiligen Projektes sowie eines Ansprechpartners bei dem ehemaligen Auftraggeber.
Mit den Referenzprojekten sind Erfahrungen mit Stopfarbeiten am Gleis nachzuweisen. Wird (ggf. auch auf Nachforderung gem. § 16a VOB/A hin) keine aussagekräftige Referenz eingereicht, sind die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt und der Bieter wird ausgeschlossen.
4. Soweit der Bieter beabsichtigt, Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die der VOB/C nicht entsprechen zu verwenden, hat er diese in einem Begleitschreiben zum Angebot nach Art und Umfang anzugeben. Prüf- und Überwachungsbelege des Herstellerstaates, die die Gleichwertigkeit dieses Produktes mit den in den Technischen Vertragsbedingungen beschriebenen Produkten belegen, sind einschließlich deren Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
6. Der Bieter hat mit dem Angebot seine Urkalkulation einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese zum Zwecke der Angebotsprüfung bzw. Nachtragsprüfung ohne Beisein des Bieters/Auftragnehmers zu öffnen. Es wird darauf hingewiesen, dass Urkalkulationen mit einem Sperrvermerk oder einem Passwortschutz (ohne gleichzeitige Mitteilung des Passwortes) daher als nicht eingereicht gelten.
7. Im Auftragsfalle hat der (dann) Auftragnehmer auch die Urkalkulation der eingesetzten Drittunternehmer einzureichen.