Die EPG beabsichtigt in Kooperation mit der Stadt Bochum, angrenzend an die Bochumer Innenstadt, Planungsrecht für die Entwicklung eines gewerblich genutzten Zukunftsareals Innenstadt-West zu schaffen (Bebauungsplan Nr. 1049 - Gewerbegebiet Gußstahlstraße) und später die Maßnahme auch umzusetzen. Am 02.07.2025 hat der zuständige Ausschuss für Planung und Grundstücke den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 1049 gefasst.Bei dem Grundstück in der westlichen Innenstadt handelt es sich um den östlichen Teilbereich eines ehemaligen Betriebsgeländes eines Industriebetriebes, der, nach erfolgtem Umlegungsverfahren sowie Abriss der aufstehenden Gebäude, für eine Flächenentwicklung zur Verfügung steht.Neben der Entwicklung einer gewerblichen Nachnutzung auf dem ehemaligen Betriebsgrundstück an der Gußstahlstraße soll die Erreichbarkeit des Westparks und der Erzbahntrasse für den Fuß- und Radverkehr, insbesondere aus der Innenstadt, verbessert werden. Angrenzend an die Bochumer Innenstadt sollen öffentliche Grünflächen entstehen, die über eine Grünwegeverbindung einen Anschluss an die große Parkanlage Westpark schaffen.Der Standort befindet sich in Innenstadtlage zwischen dem weiterhin in Betrieb befindliche Gussstahlwerk des BVV im Westen und der vornehmlich als Wohnflächen ausgewiesenen Grundstücke im Osten. Die besagte Fläche bildet sich aus dem Flurstück 430 des Flures 1 in der Gemarkung Bochum. Die Fläche und die Nachbargrundstücke im Osten und Nordosten werden durch Gleisanlagen begrenzt. Im Süden grenzen eine Parkplatzanlage sowie die Gußstahlstraße an das Grundstück.Das Grundstück weist eine maximale Breite von ca. 220 m in Westen-Ost-Ausrichtung und von maximal ca. 500 m in Nord-Süd-Ausrichtung auf. Die Geländehöhe liegt zwischen ca. + 89 mNN und ca. +92 mNN mit einem Gefälle von Süd nach NordIm Vorfeld der geplanten Neunutzung (Gewerbe) ist gemäß den Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum eine Sanierungsplanung zu erarbeiten und ein Sanierungsplan nach BBodSchG zu erstellen. Hierzu müssen die bislang vorliegenden Untersuchungsergebnisse aufgearbeitet, zusammengestellt und nach BBodSchV bewertet werden. Weitere Untersuchungen der Umweltmedien Boden und Bodenluft sind erforderlich, um die vorliegenden Daten zu aktualisieren, zu erweitern und die vorhandenen Datenlücken zu schließen.
Grundstücksgröße 7,1 ha, industrielle Nutzung der Immobilie (Schwerindustrie).
Für die Erarbeitung eines Sanierungsplans sind folgende Leistungen zu erbringen:
Durchführung von Bodenuntersuchungen- 80 Rammkernsondierungen bis 10 m Tiefe- 570m Rammkernsondierungen 0 - 10 m Tiefe- Entnahme von 570 repräsentativen Bodenproben - Führen von Schichtenverzeichnissen- 40 Betonkernbohrungen (d=80 mm ca. 20 mm)- 10 x Ausbau von Sondierungen zu Bodenluftpegeln- 10 Entnahme Bodenluftproben- 10 Schürfgruben erstellen
Durchführung Baugrunduntersuchungen- 20 leichte / mittelschwere Rammkernsondierungen bis max. 10 m Tiefe, Chemische Analysen Boden- und Bodenluft und physikalische Bodenuntersuchungen- 60 Analytik gem. EBV für Boden- und Baggergut (Anl. 1 Tab 3 MantelV)- 30 Analytik gem. EBV für RC-Material (Anl. 1 Tab. 1+Anl. 4 Tab. 2.2 MantelV)- 20 Analytik gem. DepV (DKO bis DK III)- 10 Analytik gem. BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch- 60 MKW- 60 PAK n. EPA- 60 Schwermetalle- 30 Cyanide
Analytik Bodenluft- 10 BTEX- 10 LCKW- 10 Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff- 10 Naphtalin
Gutachterliche Leistungen- Erstellung eines Sanierungsplans gem. BBodSchV- Orientierendes Baugrundgutachten- Historische Recherche zur Bebauung im Plangebiet
Es gilt der niedrigste Preis.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHViktoriastraße 1044787 Bochum
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV muss der Auftraggeber Bieter / Bietergemeinschaften, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, u.a. auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),.§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),.Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.
Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
§ 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Eignung zur Berufsausübung.Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Berufsgenossenschaft.a. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
b. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
d. Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024 bzw. alternativ 2021, 2022 und 2023)..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen).
e. Erklärung über die Ausführung von mind. einer vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren..Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen.- Referenzen, deren Vertragsende (bemessen ab Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) mehr als fünf Jahre zurückliegen, werden nicht gewertet. Die anzuführenden Referenzleistungen müssen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots bereits abgeschlossen sein; eine Fortführung des Vertrages steht dem nicht entgegen. Die anzuführenden Referenzen dürfen zudem bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht länger als fünf Jahre zurückliegen..- Bei mindestens einer Referenz muss eine Mindestgröße der bearbeiteten Fläche von 1,5 ha nachgewiesen sein und eine Gefährdungsabschätzung gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und/oder eine orientierende Untersuchung gemäß Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) (Ingenieurleistung) nachgewiesen sein..Dabei kann eine Referenz ggfl. mehrere Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen erfüllen..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "8. Erklärung zu den Referenzen" vorzulegen)
Nachweis der Sachkunde nach DGUV 101-004.f. Eigenerklärung darüber, dass der Projektleiter den Nachweis nach DGUV 101-004 besitzt..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
g. Eigenerklärung darüber, dass die Leistungen in allen Projektphasen unter der Leitung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet Altlasten durchgeführt wird. Die Person ist namentlich zu benennen..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
h. Eigenerklärung darüber welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge bzw. als Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt werden..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "5. Erklärung zur Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe", "5.1 Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers", "5.2 Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers" vorzulegen)
Folgende Eigenerklärungen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen:.- Eigenerklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "6. Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG und BVB TVgG" vorzulegen)..- Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets (gem. Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "10. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets" vorzulegen)..- c. Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und § 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB vorliegt(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "7. Eigenerklärung Ausschlussgründe" vorzulegen)