Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH beabsichtigt im Stadtteil Bochum Laer den Bebauungsplan 940 - Alte Wittener Straße - umzusetzen. Der räumliche Geltungsbereich ist hat eine Größe von ca. 3,2 ha. .Bei der Fläche handelt es sich um eine - bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts - ehemalige landwirtschaftlich genutzte und heute weitgehend versiegelte Fläche. Die Versiegelung erfolgte durch die Adam Opel AG durch eine Betonplatte als Stellplatzanlage für Neufahrzeuge. Aktuell wird der Großteil der Fläche als Bodenzwischenlager genutzt.
Los 1:Durchführung von Bodenuntersuchungen- 29 Rammkernsondierungen bis 8 m Tiefe- 133 Ramkernsondierungen 0 - 5 m Tiefe- 15 Rammkernsondierungen 5 - 10 m TiefeEntnahme von 148 repräsentativen Bodenproben mit entsprechenden Schichtenverzeichnissen- 27 Betonkernbohrungen (d=80 mm á ca. 20 mm)- 4 x Ausbau von Sondierungen zu Bodenluftpegeln (2 m tief)- 4 x Ausbau von Sondierungen zu temporären Messstellen mittels Kunststoffrohr für Versickerungsversuche (ca. 2 m tief)- 4 Versickerungsversuche gem. USBR Earth ManualDurchführung Baugrunduntersuchungen- 6 leichte / mittelschwere Rammkernsondierungen bis max. 8 m Tiefe, 30 Tiefenstufe 0 - 5 m, 18 Tiefenstufe 5 - 10 m - 6 Betonkernbohrungen (d=80 mm á ca. 20 cm)- 4 Entnahme BodenluftprobenChemische Analysen Boden- und Bodenluft und physikalische Bodenuntersuchungen- 10 Analytik gem. EBV für Boden- und Baggergut (Anl. 1 Tab 3 MantelV)- 8 Analytik gem. EBV für RC-Material (Anl. 1 Tab. 1+Anl. 4 Tab. 2.2 MantelV)- 10 Analytik gem. DepV (DKO bis DK III)- 6 Analytik gem. BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch- 10 MKW- 10 PAK n. EPA- 10 Schwermetalle- 10 CyanideAnalytik Bodenluft- 4 BTEX- 4 LCKW- 4 Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff- 4 NaphtalinPhysikalische Bodenanalyse- 1 Bestimmung Korngrößenverteilung gem. DIN 18123- 1 Bestimmung Konsistenzgrenzen gem. DIN 18122 T1- 1 Wassergehaltsbestimmung gem. DIN 18121 T1- 1 Bestimmung der Proctordichte gem. 18127- 1 Bestimmung des Kalkgehalts gem. DIN 18128Gutachterliche Leistungen- Orientierendes Baugrundgutachten- Abfallwirtschaftliche Bewertung- Sanierungs- und Bodenmanagementkonzept unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse einschl. Arbeits- und Sicherheitsplan und eines Sicherheits- und Gesundheit-schutzplanes- Mitwirkung bei der Bauantragsstellung- Erstellung Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistung sowie Mitwirkung bei der Vergabe
Los 2:- Örtliche Bauüberwachung mit Führung eines Bautagebuchs und Fotodokumentation, Überwachung der Ausführung mit allen Belangen, Rechnungs- und Nachtragsprüfung, Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen mit Protokollführung, Zwischenberichte, Überwachung Arbeitssicherheit- Fachgutachterliche Begleitung (mit Fachpersonal: TRGS 500, TRGS 505, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 558 und gem. DGUV-Regel 101-004)- Durchführen von Probenahmen, Festlegung Untersuchungsprogramm, Bewertung der Ergebnisse- Koordination erforderlicher Vermessungsleistungen zur Dokumentation der Sanierungsmaßnahme- Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen- Ansatz: kalkulierte Bauzeit 8 Monate- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (8 Monate)- Dokumentation und gutachterliche Feststellung der ordnungsgemäßen Ausführung aller ausgeführten Leistungen bezogen auf das Sanierungs- und BodenmanagementkonzeptBaubegleitende Analytik- 20 Analytik gem. EBV für Boden- und Baggergut (Anl. 1 Tab 3 MantelV)- 10 Analytik gem. EBV für RC-Material (Anl. 1 Tab. 1+Anl. 4 Tab. 2.2 MantelV)- 20 Analytik gem. DepV (DKO bis DK III)- 6 Analytik gem. BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch- 10 MKW- 10 PAK n. EPA- 10 Schwermetalle- 10 Cyanide
Niedrigster Angebotspreis
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.