Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH ("BoSB") ist Eigentümerin des Vonovia Ruhrstadions sowie der angrenzenden Flächen und Sportanlagen an der Castroper Str. 145 in Bochum, einschließlich des Nachwuchsleistungszentrums ("NLZ") des VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA ("VfL") an der Hiltroper Str. 240 in Bochum. Diese Einrichtungen sind im Rahmen eines Pachtvertrages an den VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA verpachtet..Die gesamten Flächen inkl. der Hochbauten an der Castroper Str. 145 werden nachfolgend als "Stadion" bezeichnet. Lediglich der Stadionkörper selbst wird, als "Vonovia Ruhrstadion" bezeichnet..Das Stadion entspricht unter baulichen und funktionalen Gesichtspunkten nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Es sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erforderlich, damit die Gesamtanlage auch zukünftig die infrastrukturelle Grundlage für erfolgreichen Profifußball in Bochum sein kann.
Um eine solche zukunftsorientierte Modernisierung und Sanierung des Stadions zu ermöglichen, wurden bereits verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die erhebliche Mängel identifizierten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen umfassende bauliche und funktionale Optimierungen vorgenommen werden. Ziel ist es, den heutigen wie auch zukünftigen Anforderungen an Sicherheit, Medienpräsenz und Besucherkomfort gerecht zu werden. Wesentliche Maßnahmen umfassen unter anderem die Verbesserung der Eingangsbereiche, den Neubau von Spielergebäuden, die Neuordnung der Außenanlagen sowie die Errichtung eines Parkhauses. Dabei muss der Spielbetrieb in der ersten oder zweiten Bundesliga uneingeschränkt gewährleistet sein..Im Rahmen einer umfassenden Sanierung und Modernisierung wird auch das NLZ saniert und erweitert..Die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für das Stadion sollen angesichts der vorgenannten Randbedingungen durch einen Totalunternehmer und für das NLZ im Übrigen nach aktueller Planung durch einen Generalunternehmer durchgeführt werden..Vor diesem Hintergrund wird der Auftragnehmer für die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen zur Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme des Stadions sowie des NLZ ausgewählt.
Berufserfahrung: Bewertet werden die Berufsjahre der angegebenen Projektleitung in der Aufgabenstellung "Projektsteuerungsleistung" - 25% der o.g. 50%; Pro Berufsjahr in der Aufgabenstellung zur Projektsteuerungsleistung erhält der Bewerber 1 Punkt; es können maximal 15 Punkte erreicht werden..Persönliche Referenzen: Bewertet werden die persönlichen Referenzen der angegebenen Projektleitung in Bezug auf vergleichbare Leistungen. (Vergleichbar ist die Leistung dann, wenn die Projektleitung als verantwortlicher Projektleiter die Projektsteuerungsleistung in Bezug auf einen Neubau oder eine grundlegende Modernisierung eines Stadions und/oder Versammlungsstätte mit sportlicher Hauptnutzung begleitet hat - 75% der o.g. 50%; 15 Punkte: Mindestens 3 persönliche Referenzen in vergleichbarer Position, davon mindestens ein Projekt mit grundlegender Modernisierung eines Fußballstadions im laufenden Bundesligaspielbetrieb. .10 Punkte: Mindestens 2 persönliche Referenzen in vergleichbarer Position, davon mindestens ein Projekt mit grundlegender Modernisierung eines Fußballstadions im laufenden Bundesligaspielbetrieb oder mindestens 3 persönliche Referenzen in vergleichbarer Position..5 Punkte: Mindestens 1 persönliche Referenz in vergleichbarer Position .0 Punkte: Keine persönlichen Referenzen in vergleichbarer Position .Hinweis: Bei Bewertungsüberschneidungen zwischen den Punktegruppen dieser Unterkriterien können Auf- oder Abwertungen in die benachbarten Bewertungsgruppen erfolgen..Die Mindest- und Zusatzreferenzen aus der Bewerbung können falls zutreffend als persönliche Referenzen genutzt werden. Weitere persönliche Referenzen müssen die Anforderungen an die Mindestreferenzen erfüllen und sind separat anzugeben.
Im Rahmen der Vorstellung des Angebots im Verhandlungsgespräch wird der persönliche Eindruck des AG von dem jeweiligen Bieter anhand folgender Punkte bewertet:- Herangehensweise an die Aufgabenstellung;- Identifikation von kritischen Schnittstellen- Verständnis der spezifischen Projektherausforderungen;13-15 Punkte: Sehr überzeugende Herangehensweise, alle kritischen Schnittstellen identifiziert, sehr gutes Verständnis der Projektherausforderungen.9-12 Punkte: Überzeugende Herangehensweise, wesentliche Schnittstellen identifiziert, gutes Verständnis der Projektherausforderungen.5-8 Punkte: Angemessene Herangehensweise, einige kritische Schnittstellen identifiziert, befriedigendes Verständnis der Projektherausforderungen.1-4 Punkte: Unklare Herangehensweise, wenige oder keine kritischen Schnittstellen identifiziert, unzureichendes Verständnis der Projektherausforderungen.Bei Bewertungsüberschneidungen zwischen diesen Punktegruppen können Auf- oder Abwertungen in die benachbarten Bewertungsgruppen erfolgen.
Die Bewertung erfolgt über die Einreichung des Vordrucks "B5. Preisblatt"; Punktzahl Bieter X = 15 Punkte * (voraussichtlicheAuftragssumme * 2 - Angebot Bieter X) / (voraussichtlicheAuftragssumme * 2 - Mindestangebot)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen..2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.