Übernahme, Beförderung und Verwertung von ca. 16.000 Mg Altpapier/a
Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter I.1 genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:- aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,und- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs. VgV.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:- mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;und- eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. der EfbV für Beförderung, Sortierung und Verwertung von Altpapier (AVV 20 01 01) sowie der Genehmigung der Verwertungsanlage zur Annahme von Altpapier, oder gleichwertige Zertifikate nach dem Recht der Mitgliedstaaten der EU. Läuft die Zertifizierung/das Zertifikat vor dem 31.12.2026 aus, hat der Bieter zusätzlich mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach er die Zertifizierung/das Zertifikat bis zum Beginn der Leistungserbringung (durch entsprechende rechtzeitige Neubeantragung vor Ablauf) aufrechterhält (ab Beginn der Leistungserbringung gilt § 3 Abs. 7 BVB); der Auftraggeberin ist die Aufrechterhaltung durch Vorlage des aufrechterhaltenen Zertifikats auf Verlangen vorzulegen.Enthält das Zertifikat mehr als eine Anlage, sind nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Anlagen mitzusenden.Sollte eine der Leistungen Beförderung, Sortierung oder Verwertung von Altpapier durch ein oder mehrere Nachunternehmen erbracht werden, sind dessen / deren entsprechende Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichenund- eine Darstellung des vollständigen Verwertungsweges bis zur stofflichen Verwertung, inklusive Zuordnung aller eingesetzten Nachunternehmen, in Form einer Eigenerklärung.
Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zur Sicherung der Vertragserfüllung eine Bürgschaft beibringen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Los 1: 125.000,00 EUR Los 2: 125.000,00 EURErhält ein Auftragnehmer den Zuschlag für mehrere Lose, genügt eine Bürgschaft in Höhe der Summe der Bürgschaften der Einzellose.
Der Auftragnehmer muss während der gesamten Leistungserbringung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG iVm. EfbV für Beförderung, Sortierung und Verwertung von Altpapier zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat nach dem Recht der Mitgliedstaaten der EU verfügen.