Korrigiert wird die fehlerhafte Angabe in der Bekanntmachung des Beginns der Ausführung. Gemäß Vertrag heißt es:
Der Auftragnehmer hat die von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Planungsleistungen, insbesondere die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages zu beginnen und bis zum 7. September 2026 fertigzustellen.
Der Auftragnehmer hat die von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Bauleistungen, insbesondere die vollständig schlüsselfertige, uneingeschränkt funktionsfähige und betriebsbereite sowie termingerecht und abnahmereife Ausführung des Bauvorhabens (Gesamtfertigstellung) unverzüglich nach Erteilung der Baugenehmigung zu beginnen und binnen fünfzehn Monaten nach dem Vorliegen einer vollzugsfähigen Baugenehmigung fertigzustellen.
Verzögert sich die Erteilung der Baugenehmigung aus Gründen, die der Auftragnehmer aufgrund von Fehlern oder Unvollständigkeiten in den von ihm erstellten Antragsunteralgen zu verantworten hat, beginnt die vorstehende Fünfzehnmonatsfrist am 1. Februar 2027 zu laufen. Die Fertigstellung ist in diesem Fall zum 30. April 2028 geschuldet.
Geändert wird unter Punkt 5.1.3.Geschätzte Daueralt:Datum des Beginns: 01/02/2027Enddatum der Laufzeit: 25/08/2028
in neu:Datum des Beginns: 05/08/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
Das Gewerk wurde von Neubaus des Nachwuchsleistungszentrums "Talentwerk" umbenannt in Neubaus des Funktionsgebäudes im Nachwuchsleistungszentrum
Das Gewerk wurde von Neubau des Nachwuchsleistungszentrums "Talentwerk" umbenannt in Neubaus des Funktionsgebäudes im Nachwuchsleistungszentrum