Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH ("BoSB") ist Eigentümerin des Cam-pus Hiltroper Straße sowie der angrenzenden Flächen und Sportanlagen an der Hiltroper Straße 240 in Bochum. Diese Einrichtungen sind im Rahmen eines Pachtvertrages an den VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA ("VfL") verpachtet.Um eine zukunftsorientierte Jugendarbeit des VfL zu ermöglichen, wird der Campus Hiltroper Straße durch den Auftraggeber umfassend modernisiert. Teil dieser Modernisierung und Sanierung ist die Neuerrichtung eines Funktionsgebäudes.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gelände Hiltroper Straße 240, Gemarkung Grumme, Flur 3 Flurstück 327 ein Funktionsgebäude für das Nachwuchsleistungszentrum ("NLZ") neu zu errichten, nachfolgend "Bauvorhaben" genannt.
Gegenstand dieses Vertrages ist die vollständige weitere Planung, die Einholung sämtlicher Genehmigungen sowie die Erbringung aller Totalunternehmerleistungen, die für die schlüsselfertige, uneingeschränkt funktionsgerechte und betriebsbereite Ausführung des Bauvorhabens entsprechend diesem Totalunternehmervertrag und allen Vertragsbestandteilen erforderlich sind.
Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Bzgl. des Preises wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis mit 15 Punkten und ein Angebot, welches 30 % oder mehr über dem Angebot mit den niedrigsten Preis liegt oder fiktiv läge, mit 0 Punkten bewertet. Die Punkteermittlung zwischen dem preiswertesten und dem (fiktiven), 30% über dem preisgünstigsten Angebot liegenden Angebot erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma.
1. Fassadengestaltung (Materialität, Textur, Farbe, Fensteranordnung, Fern- und Nahwirkung) 20% der genannten 30%.13-15 Punkte- Hochwertige, schlüssige Gestaltung mit überzeugendem Gesamtkonzept- Materialität, Farbe und Textur harmonisch abgestimmt- Fensteranordnung architektonisch klar strukturiert- Sehr gute Fern- und Nahwirkung (identitätsstiftend)10-12 Punkte- Stimmige Gestaltung mit wenigen Schwächen- Gute Abstimmung der gestalterischen Elemente- Fern- und Nahwirkung überwiegend überzeugend7-9 Punkte- Solide, durchschnittliche Gestaltung- Teilweise gestalterische Brüche oder Unstimmigkeiten- Wirkung im Stadtbild angemessen, aber nicht prägend4-6 Punkte- Gestalterische Defizite erkennbar- Unklare Material- oder Farbwahl- Schwache Fern- oder Nahwirkung1-3 Punkte- Kaum gestalterische Qualität- Unstimmige oder beliebige Gestaltung- Negative Wirkung im Umfeld0 Punkte- Keine nachvollziehbare Gestaltungsidee / unzureichende Darstellung
2. Zweckmäßigkeit der Ausführung (Funktionalität, Gebrauchstauglichkeit, Flexibilität der Räume, Raumabfolgen) 10% der genannten 30%13-15 Punkte- Sehr hohe Funktionalität und Nutzungsqualität - Durchdachte Raumstruktur und -abfolgen - Hohe Flexibilität für unterschiedliche Nutzungen - Sehr gute Gebrauchstauglichkeit im Alltag 10-12 Punkte- Gute funktionale Qualität - Raumkonzept schlüssig mit kleineren Einschränkungen - Flexibilität überwiegend gegeben 7-9 Punkte- Durchschnittliche Funktionalität - Raumstruktur grundsätzlich geeignet - Eingeschränkte Flexibilität 4-6 Punkte- Funktionale Defizite - Unklare oder ineffiziente Raumabfolgen - Geringe Anpassungsfähigkeit 1-3 Punkte- Kaum gebrauchstauglich - Deutliche funktionale Mängel 0 Punkte- Funktionalität nicht nachgewiesen / unbrauchbares Konzept
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen..2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bochum WirtschaftsentwicklungViktoriastraße 1044787 Bochum
Die Angebote müssen alle geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten. Fehlen Nachweise und Erklärungen, sind diese i.S.d. § 16a EU VOB/A innerhalb von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),.§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),.Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
Mein/Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und es liegt diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor bzw. mein/unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
§ 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
a. Eintragung Berufs- oder HandelsregisterErklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes..(mittels Formular "3. Erklärung zur Eignung" vorzulegen)
b. Eintragung BerufsgenossenschaftErklärung über die Eintragung in die Berufsgenossenschaft..(mittels Formular "3. Erklärung zur Eignung" vorzulegen)
d. MindestjahresumsatzErklärung über den Gesamtumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025 bzw. alternativ 2022, 2023 und 2024) soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen..Mindestanforderung (bitte beachten): MindestumsatzDer Bieter muss in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 bzw. alternativ 2022, 2023 und 2024 einen Jahresumsatz von mindestens 15.000.000 netto p.a. nachweisen.
(mittels Formular "3. Erklärung zur Eignung" vorzulegen)
Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft/ Der Eignungsverleiher hat mind. eine Referenz vorzulegen, die den folgenden Mindestanforderungen entspricht:
Mindestanforderung (bitte beachten):Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen für den Neubau eines Funktionsgebäudes für einen Verein einer Profifußballliga, eines Mitgliedsstaates der EU, der Schweiz oder Großbritanniens nachzuweisen. Das dabei gegenständliche Funktionsgebäude ist entweder zugehörig zu einem Trainings- und/oder Nachwuchsleistungszentrum oder zu einem Stadion des Mitgliedsstaates der EU, der Schweiz oder Großbritanniens.
Sämtliche Anforderungen sind danach kumulativ zu erfüllen, außer es sind Alternativen ausgewiesen.
Hinweis: Referenzprojekte, deren Abnahme mehr als fünf Jahre vor dem Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots erfolgt ist, werden in Gänze nicht gewertet.
(mittels Formular "7. Erklärung zu den Referenzen" vorzulegen)
f. Unterauftragsvergabe und EignungsleiheErklärung darüber, ob die im Auftragsfall Unteraufträge vergeben werden.
(mittels Formular "4. Erklärung zur Unterauftragnehmer und Eignungsleihe, 4.1. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, 4.2. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers" vorzulegen)
- Eigenerklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG (mittels Formular "5. Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG und BVB TVgG" vorzulegen)..- Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets (gem. Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022) (mittels Formular "9. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets" vorzulegen).