Die Vergabe soll im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV erfolgen. Es konnte im Rahmen einer umfassenden Markterkundung keine geeigneten Alternativangebote ermittelt werden. Für die geplante Neugestaltung des Husemannplatzes werden Rundbänke mit spezifischen gestalterischen, funktionalen und technischen Anforderungen benötigt. Die Recherche umfasste mehrere Hersteller sowie eine Internetrecherche (u. a. Niederlande, Spanien, Italien, Österreich, Schweiz).
Eine anschließende Bemusterung der potenziell geeigneten Produkte ergab, dass lediglich ein Modell alle definierten Anforderungen vollständig erfüllt. Seitdem wurde die Marktsituation fortlaufend beobachtet; neue geeignete Produkte sind nicht verfügbar. Alternative Modelle würden das festgelegte Gestaltungskonzept erheblich verändern und erforderten kosten- und zeitintensive Plananpassungen.
Die Gestaltung des ausgewählten Modells unterliegt zudem einem Designschutz, wodurch gleichwertige Nachbauten ausgeschlossen sind. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über einen Anbieter. Damit ist die Leistung aus technischen und gestalterischen Gründen nur von einem einzigen Unternehmen in der benötigten Form lieferbar.