Aschenbruch 1. BA
- Kanalbauarbeiten -
Zur Ausführung kommen ca.
30 m Vortriebsrohre DN 300130 m Vortriebsrohre DN 6004 St Absenkschächte4 St Entwässerungsschächte500 m3 Bodenaushub bis ca. 6,50 m Tiefe4000 m3 Böschungsabtrag und -wiederherstellung250 m2 Baugrubenverbau 2600 m2 Asphaltdeckschicht Straßenbefestigung
Nebenangebote
Nebenangebote werden zugelassen für die Schachtbaugruben, deren Umschließungen und die Schachtbauwerke. Voraussetzung für die Wertung ist die Vorlage eines prüffähigen Nachweises der technischen Gleichwertigkeit einschließlich statischer Nachweise und die Erzielung eines günstigeren Preises.
Die einzelnen Bauabschnitte und deren Bauweisen sind, wie vorgesehen und ausgeschrieben, einzuhalten.
Die Schächte S104 und S106 sind für eine spätere Maßnahme als Startschächte für Rohrverlegung im Vortriebsverfahren vorgesehen und müssen daher mit einem Innendurchmesser von mindestens 3,2 m ausgeführt werden.
Nebenangebote, die zu einer Verkürzung der Bauzeit führen, werden wie folgt berücksichtigt: je Werktag Bauzeitverkürzung wird für die Wertung der Reihenfolge der Angebote ein Betrag von 5000 EUR vom Nettoangebotsendpreis abgezogen. Voraussetzung für die Wertung ist die Vorlage eines nachvollziehbaren, detaillierten Bauzeitenplans. Die angebotene Bauzeitverkürzung wird Vertragsbestandteil.
Preis und / oder andere Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 30.04.2025 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.Digitale Angebote sind über die Vergabeplattform zugelassen.Eröffnungstermin: 06.05.2025, 10:00 Uhr
Da hier keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen
- Formblatt 221 und/oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. (Formblatt 124 VHB-Bund)Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angebotsschreiben- Formblatt 221 oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf