Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) ist Eigentümerin des Vonovia Ruhrstadions sowie der angrenzenden Flächen und Sportanlagen (insgesamt: Stadion) an der Castroper Str. 145 in Bochum des VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA (VfL). Diese Einrichtungen sind im Rahmen eines Pachtvertrages an den VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA verpachtet.
Das Stadion entspricht in seiner aktuellen baulichen und funktionalen Beschaffenheit nicht mehr den modernen Anforderungen eines zeitgemäßen Fußballstadions sowie dessen Umfeld. Um eine solche zukunftsorientierte Modernisierung und Sanierung des Stadions zu er-möglichen, wurden bereits verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die erhebliche Mängel identifizierten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen umfassende bauliche und funktionale Optimierungen vorgenommen werden. Ziel ist es, den heutigen wie auch zukünftigen Anforderungen an Sicherheit, Medienpräsenz und Besucherkomfort gerecht zu werden. Wesentliche Maßnahmen umfassen unter anderem die Verbesserung der Eingangsbereiche, den Neubau von Spielergebäuden, die Neuordnung der Außenanlagen sowie die Errichtung eines Parkhauses. Dabei muss der Spielbetrieb uneingeschränkt gewährleistet sein und aufrechterhalten bleiben.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gelände Castroper Straße 145, Gemarkung Grumme, (Flur 9 Flurstück 153, 161, 184, 197, 198, 206, 217, 218, 220 ,229, 230) das dortige Vonovia Ruhrstadion im laufenden Spielbetrieb zukunftsorientiert zu modernisieren und zu sanieren..Die zu sanierende und modernisierende Fläche des Vonovia Ruhrstadions samt Stadioncenter weist eine Fläche von ca. 25.700 m² auf. Das betroffene Grundstück des Stadions hat eine Größe von ca. 145.247 m². .Das Projekt Stadion setzt sich insbesondere aus den nachfolgenden Maßnahmen zusammen, die teilweise zeitlich parallel durchzuführen sind:- Vorbereitungsmaßnahmen- Sämtliche Planungsleistungen, insbesondere- Objekt-Planung wie auch sämtliche Fachplanungen, insb. für Tragwerk, TA, Brandschutz- Vorentwurfsplanungen- Planungen von Abbruch und Schadstoffsanierung- Entwurfs- und Genehmigungsplanungen- Ausführungsplanungen- Werkstatt- und Montageplanungen- Sämtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, insbesondere- Abbruchgenehmigungen- Baugenehmigungen- Zulassungen und Erlaubnisse- Sämtliche Baumaßnahmen, insbesondere- Rückbauten und Schadstoffsanierungen- Interimsmaßnahmen- Neubauten und Sanierungsarbeiten- Inbetriebnahmen, Abnahmen und Abrechnungen
Bzgl. der Kosten wird das Angebot mit den niedrigsten Kosten mit 15 Punkten und ein Angebot, welches 30 % oder mehr über dem Angebot mit den niedrigsten Kosten liegt oder fiktiv läge, mit 0 Punkten bewertet. Die Punkteermittlung zwischen dem preiswertesten und dem (fiktiven), 30% über dem preisgünstigsten Angebot liegenden Angebot erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma.
1.1 Umgangsbereiche / Plaza / Außenanlagen 40 % der o.g. 21% der 70%- Eingangsbereiche / Zutrittskontrolle / Kassensituation - Funktionalität Sanitäreinrichtungen - Funktionalität Kioske und sonstige Räume- Erfüllung Raumprogramm Umgangsbereiche- Platzverhältnisse Umgänge- Flexibilität Sektorentrennungen- Anordnung der Funktionsbereiche in den Außenanlagen- Anordnung und Dimensionierung der Parkplätze (Pkw, Fahrräder)- Verkehrsführung im Leistungsumgriff, Zu- und Abfahrten- Barrierefreiheit auf dem Gelände- Medienbereiche- Feuerwehrumfahrung- Stellplatzkonzept BOS Kräfte- Fantrennung.1.2 Ausgebaute Bereiche Nordtribüne 20% der o.g. 21% der 70% - Anordnung und Funktionalität der sportlichen, betrieblichen, gastronomischen und Medienbereiche- Erschließung Besucher, Aktive, Mitarbeiter, Medien- Trennung der Nutzungsbereiche- Erfüllung Raumprogramm- Funktionalität der Leitstelle.1.3 Betriebsgebäude, Betriebshof und Parkhaus 20% der o.g. 21% der 70%- Anordnung und Funktionalität der Nutzungsbereiche- Erschließung Mitarbeiter, Fremdfirmen, Spieltagspersonal, Besucher etc.- Trennung der Nutzungsbereiche- Erfüllung Raumprogramm- Erschließung.1.4 Innenraum 20% der o.g. 21% der 70%- Abstand Spielfeld/Tribüne- Kamerabild- Funktionalität und Gestaltung Übergang Innenraum / Tribüne- Bandenkonzept- Anordnung Trainerbänke- Anzahl und Qualität barrierefreie Zugänge- Anzahl Rollstuhlplätze, Aufenthalts- und Sichtqualität der Rollstuhlplätze
2.1 Fassade 25% der o.g. 7% der 70%- Fassadengestaltung und Materialität- Nachhaltiger Materialeinsatz in Fassaden und Dach- Einbindung in den Bestand.2.2 Kubatur, Einbindung in die Umgebung insb. Betriebsgebäude + Parkhaus 35% der o.g. 7% der 70%- Wahrnehmung von außen, Ensemblewirkung- Eingangsbereiche und Zugänge / Übergänge VIP- Höhenentwicklung .2.3 Innenausbau Nordtribüne 30% der o.g. 7% der 70%- Materialqualität Innenausbau - Besondere Gestaltungselemente.2.4 Außenanlagen 10% der o.g. 7% der 70%- Gestaltungsqualität der Außenanlagen- Materialität der unterschiedlichen Oberflächen- Beleuchtungskonzept - Ökologische Qualität der Außenanlagen
3.1 Fassade + Dach 50% der o.g. 7% der 70%- Plausibilität des Konzeptes- Erfüllung Anforderungen aus der FLB- Terminliche und bauliche Umsetzung.3.2 Betonsanierung 50% der o.g. 7% der 70%- Plausibilität des Konzeptes- Erfüllung Anforderungen aus der FLB- Terminliche und bauliche Umsetzung
4.1. Erfüllung betrieblicher Anforderungen durch die TA 30% der o.g. 21% der 70%- Erfüllung der TA Standards Sport- und Drittveranstaltungen- Digitalisierung- Konzept Leittechnik und Gebäudeautomatisierung- Erfüllung sicherheitstechnischer Standort - Erfüllung TGA Anforderungen Gastronomie- Erfüllung betriebliche Anforderungen.4.2 Qualität TGA-Konzept Planerische Qualität, angebotene Material und Herstellerqualitäten 40% der o.g. 21% der 70%- Energiekonzept- Lüftungskonzept- ELT-Konzept.4.3 Betriebskosten 30% der o.g. 21% der 70%- zu erwartende Betriebskosten - Wartungsfreundlichkeit der technischen und der baulichen Anlagen
Termine 60%der o.g. 14% - Gesamtfertigstellung Bauzeit - Plausibilität Bauabschnittsplanung5.1 Baustelleneinrichtung 10% der o.g. 14% der 70%- Plausibilität der Baustelleneinrichtung- Versorgungskonzept Bau in Betrieb- Fantrennung.5.2 Besucherzahlen und Bauabschnitte 30% der o.g. 14% der 70%- Besucherzahlen in den Bauabschnitten - Erschließung in der Bauphase
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen..2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten. Fehlen Nachweise und Erklärungen, sind diese i.S.d. § 16a EU VOB/A innerhalb von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),.§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),.Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
Mein/Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen und es liegt diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor bzw. mein/unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
§ 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
a. Eintragung Berufs- oder HandelsregisterErklärung über die Eintragung das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes..(mittels Formular "A3. Erklärung Eignung" vorzulegen)
b. MindestjahresumsatzErklärung über den Gesamtumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024 bzw. alternativ 2021,2022 und 2023)..Mindestanforderung (bitte beachten): MindestumsatzDer Bewerber muss in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 bzw. alternativ 2021,2022 und 2023 einen Jahresumsatz von mindestens 70.000.000 EUR p.a. nachweisen..(mittels Formular "A3. Erklärung Eignung" vorzulegen)
c. Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhec1. Berufshaftpflicht ObjektplanungErklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung Objektplanung oder diese im Auftragsfall abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses beizubehalten, die folgende Anforderungen erfüllt:.- Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR je Schadensfall- Vermögens- und sonstige Schäden 5.000.000 EUR je SchadensfallGesamtleistung jeweils 2-fache Deckungssumme pro Jahr.(mittels Formular "A3. Erklärung Eignung" und Kopie des Versicherungsscheins oder Erklärung der Versicherung vorzulegen)
c. Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhec2. Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder diese im Auftragsfall abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses beizubehalten, die folgende Anforderungen erfüllt:.- Personen- und Sachschäden: 10.000.000 EUR je Schadensfall- Vermögens- und sonstige Schäden 10.000.000 EUR je SchadensfallGesamtleistung jeweils 2-fache Deckungssumme pro Jahr.(mittels Formular "A3. Erklärung Eignung" und Kopie des Versicherungsscheins oder Erklärung der Versicherung vorzulegen)
d. geeignete ReferenzenDer Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mind. eine Referenz gemäß Option 1 oder Option 2 vorzulegen, die den folgenden Mindestanforderungen entspricht; die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen dabei innerhalb der Option kumulativ erfüllt sein:.Mindestanforderung (bitte beachten): .Option 1:Vorlage von mindestens einer Referenz über ein Projekt im Vertragsmodell Totalunternehmer (Planung, Genehmigung und Bau) für den Neubau oder eine grundlegende Modernisierung eines Stadions für die 1. oder 2. Fußballliga, eines Mitgliedsstaates der EU, der Schweiz oder Großbritanniens. Das dabei gegenständliche Stadion umfasst mind. 15.000 Besucherplätze und das Auftragsvolumen (sämtliche Planungs- sowie Bauleistungen) beträgt mind. 25 Mio. EUR in den KG 200-700. Sofern es sich um eine grundlegende Modernisierung eines Stadions handelt, muss der Umbau im laufenden Spielbetrieb durchgeführt worden sein. Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2024 oder derzeit im Bau und Fertigstellung in 2025 geplant..- oder -.Option 2:Vorlage von mindestens einer Referenz über die Planung und die anschließende Genehmigung für den Neubau oder eine grundlegende Modernisierung eines Stadions für die 1. oder 2. Fußballliga, eines Mitgliedsstaates der EU, der Schweiz oder Großbritanniens. Das dabei gegenständliche Stadion umfasst mind. 15.000 Besucherplätze und das Auftragsvolumen (sämtliche Planungs- sowie Bauleistungen) beträgt mind. 25 Mio. EUR in den KG 200-700. Sofern es sich um eine grundlegende Modernisierung eines Stadions handelt, muss der Umbau im laufenden Spielbetrieb durchgeführt worden sein. Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2024 oder derzeit im Bau und Fertigstellung in 2025 geplant.- und -.Vorlage von mindestens einer Referenz über ein schlüsselfertiges Bauprojekt im Bereich Gewerbe-bau, Verkaufsstätte, Sportstätte oder Versammlungsstätte in der EU, der Schweiz oder Großbritannien und das Auftragsvolumen (sämtliche Planungs- sowie Bauleistungen) beträgt mind. 25 Mio. EUR in den KG 200-700. Inbetriebnahme im Zeitraum 2014 bis 2024 oder derzeit im Bau und Fertigstellung in 2025 geplant..Hinweise: - Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es zwingend erforderlich, dass das referenzgebende Unternehmen für die Mindestreferenz, an der im Auftragsfall zu bildenden Arbeitsgemeinschaft, einen Anteil von mindestens 50% erhält.- Wurde die Mindestreferenz von einem anderen Unternehmen (auch konzernverbundenes Unternehmen), als AN ausgeführt, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag darzustellen, wie er die Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens für die Durchführung nutzen wird. .(mittels Formular "A6. Erklärung zu den Referenzen" vorzulegen)
e. Objektplanung Eintragung Architekten- oder Ingenieurkammer.Erklärung der Objektplanung über eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder in der Ingenieurkammer Bau oder einer gleichwertigen Institution eines Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz oder Großbritannien..(mittels Formular "A3. Erklärung Eignung" vorzulegen)
f. BeschäftigtenzahlAngaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;.Mindestanforderung (bitte beachten): BeschäftigtenzahlDer Bewerber muss in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 bzw. alternativ 2021,2022 und 2023 eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 90 Beschäftigten p.a. nachweisen..(mittels Formular "A3. Erklärung Eignung" und selbstgefertigter Anlage vorzulegen)
g. Unterauftragsvergabe und EignungsleiheErklärung darüber, ob die im Auftragsfall Unteraufträge vergeben werden.
(mittels Formular "A5. Erklärung zur Unterauftragnehmer und Eignungsleihe, A5.1. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, A5.2. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers" vorzulegen)
- Eigenerklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG (mittels Formular "A8. Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG und BVB TVgG" vorzulegen)..- Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets (gem. Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022) (mittels Formular "A9. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets" vorzulegen).