Übernahme, Beförderung und Verwertung von ca. 16.000 Mg Altpapier/a
Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist ein fiktiver Bewertungspreis saldiert aus Festpreis pro Mg (netto) für die zu erbringenden Leistungen (Übernahme, Beförderung und Verwertung von Altpapier) und Festpreis pro Mg (netto) für die Überlassung von Altpapier (Kaufpreis).Der fiktive Bewertungspreis pro Mg (netto) aus der Leistung für 2027 wird mit dem Faktor 0.8, der Bewertungspreis pro Mg (netto) aus der optionalen Leistung für 2028 mit dem Faktor 0.2 multipliziert (Wertung 80%/20%). Die Werte werden addiert.Der so ermittelte höchste Wert erhält den Zuschlag.
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter I.1 genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.