Übernahme, Beförderung und Verwertung vonbiologisch abbaubaren Abfällen
Übernahme, Beförderung und Verwertung vonbiologisch abbaubaren Abfällen in zwei LosenLos 1: 5.000 Mg/aLos 2: 5.000 Mg/a
Die Auftraggeberin hat je Los einen Höchstpreis (Preisobergrenze) festgelegt. Der Zuschlag je Los wird nur auf ein Angebot erteilt, dessen Angebotspreis den Höchstpreis unterschreitet oder erreicht. Die Angebote, bei denen die Angebotspreise im jeweiligen Los die Preisobergrenze überschreiten, werden im betroffenen Los aus dem Vergabeverfahren wegen Änderung der Vergabeunterlagen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Der Vertrag beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Kontaktstelle zu erheben.Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:- aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,und- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs. VgV.Die Auftraggeberin behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis einzuholen.Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:- eine Eigenerklärung über mindestens einen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführten nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsauftrag (Referenz) mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums und einer Beschreibung der erbrachten Leistung, anhand derer die Vergleichbarkeit der Leistung geprüft werden kann sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;und- eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. der EfbV für Beförderung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 20 02 01), oder ein gleichwertiges Zertifikat nach dem Recht der Mitgliedstaaten der EU. Läuft die Zertifizierung/das Zertifikat vor dem 01.01.2027 aus, hat der Bieter zusätzlich mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach er die Zertifizierung/das Zertifikat bis zum Beginn der Leistungserbringung (durch entsprechende rechtzeitige Neubeantragung vor Ablauf) aufrechterhält; der Auftraggeberin ist die Aufrechterhaltung durch Vorlage des aufrechterhaltenen Zertifikats auf Verlangen vorzulegen.Enthält das Zertifikat mehr als eine Anlage, sind nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Anlagen mitzusenden.Sollte eine der Leistungen Beförderung oder Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen bzw. die Verwertungsanlage/-n durch ein oder mehrere Nachunternehmen erbracht werden, sind dessen / deren entsprechende Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichen.und- eine Darstellung des vollständigen Verwertungsweges bis zur stofflichen Verwertung, inklusive Zuordnung aller eingesetzten Nachunternehmen, in Form einer Eigenerklärung.