Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH ("BoSB") ist Eigentümerin des Cam-pus Hiltroper Straße sowie der angrenzenden Flächen und Sportanlagen an der Hiltroper Straße 240 in Bochum. Diese Einrichtungen sind im Rahmen eines Pachtvertrages an den VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA ("VfL") verpachtet.Um eine zukunftsorientierte Jugendarbeit des VfL zu ermöglichen, wird der Campus Hiltroper Straße durch den Auftraggeber umfassend modernisiert. Teil dieser Modernisierung und Sanierung ist die Neuerrichtung eines Funktionsgebäudes.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gelände Hiltroper Straße 240, Gemarkung Grumme, Flur 3 Flurstück 327 ein Funktionsgebäude für das Nachwuchsleistungszentrum ("NLZ") neu zu errichten, nachfolgend "Bauvorhaben" genannt.
Gegenstand dieses Vertrages ist die vollständige weitere Planung, die Einholung sämtlicher Genehmigungen sowie die Erbringung aller Totalunternehmerleistungen, die für die schlüsselfertige, uneingeschränkt funktionsgerechte und betriebsbereite Ausführung des Bauvorhabens entsprechend diesem Totalunternehmervertrag und allen Vertragsbestandteilen erforderlich sind.
Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Bzgl. des Preises wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis mit 15 Punkten und ein Angebot, welches 30 % oder mehr über dem Angebot mit den niedrigsten Preis liegt oder fiktiv läge, mit 0 Punkten bewertet. Die Punkteermittlung zwischen dem preiswertesten und dem (fiktiven), 30% über dem preisgünstigsten Angebot liegenden Angebot erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma.
1. Fassadengestaltung (Materialität, Textur, Farbe, Fensteranordnung, Fern- und Nahwirkung) 20% der genannten 30%.13-15 Punkte- Hochwertige, schlüssige Gestaltung mit überzeugendem Gesamtkonzept- Materialität, Farbe und Textur harmonisch abgestimmt- Fensteranordnung architektonisch klar strukturiert- Sehr gute Fern- und Nahwirkung (identitätsstiftend)10-12 Punkte- Stimmige Gestaltung mit wenigen Schwächen- Gute Abstimmung der gestalterischen Elemente- Fern- und Nahwirkung überwiegend überzeugend7-9 Punkte- Solide, durchschnittliche Gestaltung- Teilweise gestalterische Brüche oder Unstimmigkeiten- Wirkung im Stadtbild angemessen, aber nicht prägend4-6 Punkte- Gestalterische Defizite erkennbar- Unklare Material- oder Farbwahl- Schwache Fern- oder Nahwirkung1-3 Punkte- Kaum gestalterische Qualität- Unstimmige oder beliebige Gestaltung- Negative Wirkung im Umfeld0 Punkte- Keine nachvollziehbare Gestaltungsidee / unzureichende Darstellung
2. Zweckmäßigkeit der Ausführung (Funktionalität, Gebrauchstauglichkeit, Flexibilität der Räume, Raumabfolgen) 10% der genannten 30%13-15 Punkte- Sehr hohe Funktionalität und Nutzungsqualität - Durchdachte Raumstruktur und -abfolgen - Hohe Flexibilität für unterschiedliche Nutzungen - Sehr gute Gebrauchstauglichkeit im Alltag 10-12 Punkte- Gute funktionale Qualität - Raumkonzept schlüssig mit kleineren Einschränkungen - Flexibilität überwiegend gegeben 7-9 Punkte- Durchschnittliche Funktionalität - Raumstruktur grundsätzlich geeignet - Eingeschränkte Flexibilität 4-6 Punkte- Funktionale Defizite - Unklare oder ineffiziente Raumabfolgen - Geringe Anpassungsfähigkeit 1-3 Punkte- Kaum gebrauchstauglich - Deutliche funktionale Mängel 0 Punkte- Funktionalität nicht nachgewiesen / unbrauchbares Konzept
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen..2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen..4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.