Bieterinformation Nebenangebote
Zulässigkeit und Wertung von NebenangebotenIm Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens wird folgende Regelung zur Zulässigkeitund Wertung von Nebenangeboten getroffen:1. Grundsätzliche ZulässigkeitNebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig. Die Abgabeeines Nebenangebots ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots ist nicht zulässig.
2. Zulässiger Umfang von NebenangebotenNebenangebote werden ausschließlich für die Teile 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 derAusschreibung zugelassen.Nebenangebote können in diesen Teilen ausschließlich für folgende Leistungen bzw.Ausführungsvarianten abgegeben werden:- Schachtbaugruben einschließlich deren UmschließungenFür die angebotene alternative Ausführung ist nach Auftragsvergabe ein geprüfter statischer Nachweis vorzulegen.- Alternative VortriebsverfahrenFür alle übrigen Teile der Ausschreibung sind Nebenangebote nicht zugelassen. Nebenangebote, die sich auf diese Teile beziehen, werden nicht berücksichtigt.
Es wurde vergessen die genaue Bezeichnung der Maßnahme, die kurz vor Veröffentlichung festgelegt wurde, im Beiblatt zur Ausschreibung zu ändern, ebenso ist keinem der Schreibfehler im Angebotsschreiben aufgefallen (hier steht "Stadium").
Aktualisiert in "Castroper Straße 2. BA; Klinikstraße bis Ruhrstadion"