Vor Abgabe eines Angebotes haben alle Bieter zwingend an einer Objektbegehung teilzunehmen, um sich über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Eine Objektbegehung ist für die Angebotsabgabe in einem denkmalgeschützten Objekt unerlässlich, da die Gebäude spezifische architektonische Merkmale und technische Besonderheiten aufweisen, die es zu verstehen und beizubehalten gilt. Nur durch eine direkte Inspektion vor Ort kann der Bieter diese Merkmale erkennen und ein Angebot er-stellen, das den speziellen Anforderungen des Objekts gerecht wird. Zusätzlich ermöglicht nur die Besichtigung vor Ort die Erfassung von besonderen Anforderungen an die Montage oder an die Erreichbarkeit der Montageorte, die die Arbeiten beeinflussen könnten.
Objektbegehungen sind nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber (zwingend über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform) bis zur Angebotsfrist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch die nach Durchführung der Objektbegehung für die Angebotserstellung benötigte Zeit.