Dibergkanal 2. BA - Sanierung RRB- Erdbau-, Tiefbau- und Abdichtungsarbeiten -
Zur Ausführung kommen ca.9.000m² Flächen freimachen,360m Randsteine 10/25 aufnehmen, abfahren bzw. wieder einbauen,550m Winkelrandsteine 22/27/50 aufnehmen, abfahren bzw. wieder einbauen,1.700m² Rasengitterplatten aufnehmen, abfahren bzw. wieder einbauen,110m 5 - reihige Rinne aufnehmen, abfahren bzw. wieder einbauen,2.800 m³ Böschungsbefestigung ausheben, entsorgen und wiederherstellen,6.700m² vorh. Tonabdichtungsbahn aufnehmen, entsorgen, 7.700 m² Filtervlies einbauen,7.100 m² Tonabdichtungsbahn verlegen, 4.250 m² Erosionsschutzmatten verlegen,240m Abwasserüberleitung DN 1800, DN 800 und DN 600
Preis und andere Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 09.01.2026 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.Digitale Angebote sind über die Vergabeplattform zugelassen.Eröffnungstermin: 15.01.2026, 10:20 Uhr
Die Vergabestelle der Stadt Bochum ist vom 24.12.2025 bis zum 02.01.2026 geschlossen.In dieser Zeit können daher keine Bieteranfragen beantwortet werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.Ab dem 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen für Anfragen und weitere Dienstleistungen wieder zur Verfügung.
Da hier keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen
- Formblatt 221 und/oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. (Formblatt 124 VHB-Bund)Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angebotsschreiben- Formblatt 221 oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf- LkSG_Eigenerklaerung_EU