Radkreuz Bongardstraße- MassenbergstraßeStraßenbau- und Asphaltarbeiten, konstruktiver Ingenieurbau, Hochbeet und Schlosserarbeiten, Markierung- und Beschilderung, Erarbeiten f. LSA, Stadtwerkearbeiten
Die Wertung der eingereichten Angebote erfolgt nach derAngebotsendsumme.Die Vergabe aller Teile erfolgt an einen Bieter.Auf Verlangen hat der Bieter als Eignungsnachweis nach den Bestimmungen der VOB , Teil A , § 6a Angaben über seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen.Bei der Wertung der Angebote sind diese Prüfkriterien wichtiger Maßstab.
Herstellung eines Stahlhochbeetes von ca. 110 m2 einschließlich setzen, Herstellung und Montage Radstege aus Stahlkonstruktion ca. 80 m und Geländer Ausbauen und neu montieren ca. 90 m.ca. 145 m3 Bodenaushub,ca. 290 m2 Frostschutz und Schottertragschicht, ca. 240 m2 Busphalt, ca. 420 m2 Splima, davon 25 m2 geprägt, ca. 160 m2 Asphaltbeton, ca. 270 m2 Gussasphalt
Preis und andere Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 01.12.2025 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.Digitale Angebote sind über die Vergabeplattform zugelassen.Eröffnungstermin: 08.12.2025, 10:00 Uhr
Da hier keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen
- Formblatt 221 und/oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. (Formblatt 124 VHB-Bund)Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angebotsschreiben- Formblatt 221 oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf- LkSG_Eigenerklaerung_EU