Sanierung der Hildegardis-Schule, 2. BA., Klinikstraße 1, 44791 BochumTischlerarbeiten, Möblierungen DIN 18 355
Die Hildegardis-Schule wird saniert. Dabei sind die bauordnungsrechlichen Belange sowie die Forderungen des Brandschutzkonzeptes umzusetzen. Die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept liegen vor und können vom Auftragnehmer eingesehen werden. Es werden Decken, Wände und Türen ertüchtigt, teilw. werden schadstoffhaltige Bauteile bauseits einerSchadstoffsanierung unterzogen. Es werden umfangreiche Elektroinstallationen, Wasser-, Abwasser,Heizungsinstallationen und Lüftungskanalarbeiten durchgeführt. Weiterhin werden die Dachflächen erneuert inkl. den Anschlüssen an die Regenentwässerung. Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen im Bauabschnitt 2 (Bauteil I), in diesem Bauabschnitt findet für den Zeitraum der hier ausgeschriebenen Maßnahmen kein Schulbetrieb statt. Der übrige Teil der Schule ist weiterhin in schulischem Betrieb.
Herstellen, liefern und montieren von 6 Stck. Sitznischen mit Tisch, 20 Einbauregalen (B 75 - 90 cm, H: 220 cm, T: 30 cm); ca. 120 m Profilleisten inkl. Beschichtungen für Sitznischen- und Vitrineneinfassungen; ca. 190 m Profilleisten für Tür- und Regaleinfassungen nach Vorgabe des Denkmalschutzes, inkl. Beschichtung; ca. 825 m Sockel und Rohrabdeckleisten inkl. Beschichtung; ca. 55 lfdm Leibungsverkleidung T = 32,5 bis 45,5 cm; ca. 31 m Multiplex-Fensterbänke; 10 Garderobenhakenleisten und ca. 1000 m Versiegelungsarbeiten
Preis und / oder andere Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 07.07.2025 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.Digitale Angebote sind über die Vergabeplattform zugelassen.Eröffnungstermin: 17.07.2025, 10:00 Uhr
Da hier keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen
- Formblatt 221 und/oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. (Formblatt 124 VHB-Bund)Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angebotsschreiben- Formblatt 221 oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf- Urkalkulation- Unbedenklichkeitsbescheinigung