Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH beabsichtigt im Stadtteil Bochum Laer den Bebauungsplan 940 - Alte Wittener Straße - umzusetzen. Der räumliche Geltungsbereich ist hat eine Größe von ca. 3,2 ha. .Bei der Fläche handelt es sich um eine - bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts - ehemalige landwirtschaftlich genutzte und heute weitgehend versiegelte Fläche. Die Versiegelung erfolgte durch die Adam Opel AG durch eine Betonplatte als Stellplatzanlage für Neufahrzeuge. Aktuell wird der Großteil der Fläche als Bodenzwischenlager genutzt.
Los 1:Durchführung von Bodenuntersuchungen- 29 Rammkernsondierungen bis 8 m Tiefe- 133 Ramkernsondierungen 0 - 5 m Tiefe- 15 Rammkernsondierungen 5 - 10 m TiefeEntnahme von 148 repräsentativen Bodenproben mit entsprechenden Schichtenverzeichnissen- 27 Betonkernbohrungen (d=80 mm á ca. 20 mm)- 4 x Ausbau von Sondierungen zu Bodenluftpegeln (2 m tief)- 4 x Ausbau von Sondierungen zu temporären Messstellen mittels Kunststoffrohr für Versickerungsversuche (ca. 2 m tief)- 4 Versickerungsversuche gem. USBR Earth ManualDurchführung Baugrunduntersuchungen- 6 leichte / mittelschwere Rammkernsondierungen bis max. 8 m Tiefe, 30 Tiefenstufe 0 - 5 m, 18 Tiefenstufe 5 - 10 m - 6 Betonkernbohrungen (d=80 mm á ca. 20 cm)- 4 Entnahme BodenluftprobenChemische Analysen Boden- und Bodenluft und physikalische Bodenuntersuchungen- 10 Analytik gem. EBV für Boden- und Baggergut (Anl. 1 Tab 3 MantelV)- 8 Analytik gem. EBV für RC-Material (Anl. 1 Tab. 1+Anl. 4 Tab. 2.2 MantelV)- 10 Analytik gem. DepV (DKO bis DK III)- 6 Analytik gem. BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch- 10 MKW- 10 PAK n. EPA- 10 Schwermetalle- 10 CyanideAnalytik Bodenluft- 4 BTEX- 4 LCKW- 4 Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff- 4 NaphtalinPhysikalische Bodenanalyse- 1 Bestimmung Korngrößenverteilung gem. DIN 18123- 1 Bestimmung Konsistenzgrenzen gem. DIN 18122 T1- 1 Wassergehaltsbestimmung gem. DIN 18121 T1- 1 Bestimmung der Proctordichte gem. 18127- 1 Bestimmung des Kalkgehalts gem. DIN 18128Gutachterliche Leistungen- Orientierendes Baugrundgutachten- Abfallwirtschaftliche Bewertung- Sanierungs- und Bodenmanagementkonzept unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse einschl. Arbeits- und Sicherheitsplan und eines Sicherheits- und Gesundheit-schutzplanes- Mitwirkung bei der Bauantragsstellung- Erstellung Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistung sowie Mitwirkung bei der Vergabe
Los 2:- Örtliche Bauüberwachung mit Führung eines Bautagebuchs und Fotodokumentation, Überwachung der Ausführung mit allen Belangen, Rechnungs- und Nachtragsprüfung, Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen mit Protokollführung, Zwischenberichte, Überwachung Arbeitssicherheit- Fachgutachterliche Begleitung (mit Fachpersonal: TRGS 500, TRGS 505, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 558 und gem. DGUV-Regel 101-004)- Durchführen von Probenahmen, Festlegung Untersuchungsprogramm, Bewertung der Ergebnisse- Koordination erforderlicher Vermessungsleistungen zur Dokumentation der Sanierungsmaßnahme- Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen- Ansatz: kalkulierte Bauzeit 8 Monate- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (8 Monate)- Dokumentation und gutachterliche Feststellung der ordnungsgemäßen Ausführung aller ausgeführten Leistungen bezogen auf das Sanierungs- und BodenmanagementkonzeptBaubegleitende Analytik- 20 Analytik gem. EBV für Boden- und Baggergut (Anl. 1 Tab 3 MantelV)- 10 Analytik gem. EBV für RC-Material (Anl. 1 Tab. 1+Anl. 4 Tab. 2.2 MantelV)- 20 Analytik gem. DepV (DKO bis DK III)- 6 Analytik gem. BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch- 10 MKW- 10 PAK n. EPA- 10 Schwermetalle- 10 Cyanide
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHViktoriastraße 1044787 Bochum
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV muss der Auftraggeber Bieter / Bietergemeinschaften, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, u.a. auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),.§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),.Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Erklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.
Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
§ 1 GWB Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Eignung zur Berufsausübung .Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Berufsgenossenschaft.a. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
b. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
d. Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024 bzw. alternativ 2021, 2022 und 2023)..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen).
e. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre).(mit dem Angebot mittels selbstgefertigter Eigenerklärung vorzulegen).
f. Erklärung über die Ausführung von mind. einer vergleichbaren Leistung in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren..Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen.Für Los 1 und 2:
- Bei mindestens einer Referenz muss eine Mindestgröße der bearbeiteten Fläche von 1,5 ha nachgewiesen sein.
- Referenzen, deren Vertragsende (bemessen ab Bekanntmachung dieses Vergabever-fahrens) mehr als fünf Jahre zurückliegen, werden nicht gewertet. Die anzuführenden Referenzleistungen müssen bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots bereits ab-geschlossen sein; eine Fortführung des Vertrages steht dem nicht entgegen. Die anzu-führenden Referenzen dürfen zudem bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht länger als fünf Jahre zurückliegen..Für Los 1 gilt zudem:- Bei mindestens einer Referenz muss eine Gefährdungsabschätzung gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und/oder eine orientierende Untersuchung gemäß Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) (Ingenieurleistung) nachgewiesen sein. .Für Los 2 gilt zudem:- Bei mindestens einer Referenz muss die fachgutachterliche Begleitung (Bauüberwachung) eines Projektes nach einem Sanierungskonzept und/oder einem Bodenmanagementkonzeptes (Ingenieurleistung) nachgewiesen sein..Dabei kann eine Referenz ggfl. mehrere Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen erfüllen..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "8. Erklärung zu den Referenzen" vorzulegen)
Dritterklärung Sachkunde nach DGUV 101-004.g. Dritterklärung darüber, dass der Projektleiter den Nachweis nach DGUV 101-004 besitzt..(mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
h. Eigenerklärung darüber, dass die Leistungen in allen Projektphasen unter der Leitung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet Altlasten durchgeführt wird. Die Person ist namentlich zu benennen..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "4. Erklärungen zum Nachweis der Eignung" vorzulegen)
i. Eigenerklärung darüber welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge bzw. als Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt werden..(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "5. Erklärung zur Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe", "5.1 Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers", "5.2 Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers" vorzulegen)
Folgende Eigenerklärungen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen:.- Eigenerklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "6. Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG und BVB TVgG" vorzulegen)..- Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets (gem. Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "10. Eigenerklärung zur Umsetzung des Russlandsanktionspakets" vorzulegen).- c. Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und § 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB vorliegt(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung "7. Eigenerklärung Ausschlussgründe" vorzulegen)