Oberflur-Sammelbehälter mit Pilz-Aufnahme
Oberflur-Sammelbehälter mit Pilz-Aufnahme100 St. Sammelbehälter Glas; 3 - 3,5 m³;72 St. Sammelbehälter Glas; 2 - 2,5 m³;18 St. Sammelbehälter Papier; 3 - 3,5 m³
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.
Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:- Aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind, und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,und- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs. VgV.Die Auftraggeberin behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis einzuholen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:- mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums, einer Beschreibung der erbrachten Leistung, anhand derer die Vergleichbarkeit der Referenzleistung geprüft werden kann sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers;und- eine Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden.
Vor Angebotsabgabe ist eine Bemusterung aller Behältervarianten zwingend vorgegeben. Bei der Bemusterung ist die Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen eindeutig nach-zuweisen.Bemusterungstermine können ausschließlich im Zeitraum vom 11.08.2025 bis zum 15.08.2025 erfolgen.