Die Baumaßnahme befindet sich auf dem ehem. Gelände der Zeche Viktoria in Lünen. Das Gelände wird im Norden von der Westfaliastraße und im Süden von der Zwolle Allee begrenzt. Im südl. Teil des Geländes wird eine Forensische Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen neu gebaut. Das Gelände ist Teil der IGA 2027 und wird daher auf der gesamten Fläche durch Renaturierungsmaßnahmen aufgewertet. Zur Versorgung der neuen Einrichtungen auf dem Gelände werden neue Stromleitungen, Wasserversorgungsleitungen sowie eine Leerrohrverlegung für Informationstechnik verlegt. Abgehend vomsüdlichen Teil des Geländes, Zufahrt neuer Parkplatz IGA 2027, wird die Versorgung aufgebaut.
Los 1: VersorgungsleitungenLos 2: WC-AnlagenLos 3: Trinkbrunnen
Bei vollumfänglicher Erfüllung der Eignungskriterien und Umsetzung der Leistungsanforderungen zählt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Gemäß § 16a EU VOB/A.
sh. Formular 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
Es gilt die Erfüllung der Eignungsnachweise nach § 6a EU VOB/A.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Durch die Bieter sind bei Angebotsabgabe
- Angaben zum Umsatz des Unternehmen in den letzten frei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; ggf. Nachweis des Mindestjahresumsatzes (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A)
- Angaben zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
- Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung oder Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage des Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder die Handwerksrolle - nicht eintragungspflichtige Unternehmen reichen eine entsprechende Eigenerklärung ein.
sh. Vergabeunterlagen - insbesondre die Besonderen Vertragsbedingungen Formblatt 214
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)