Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung der Stadt Lünen plant die Erweiterung der offenen Ganztagsschule (OGS) an der Viktoriaschule in Lünen mit begleitendem Umbau und Sanierung der bestehenden Räumlichkeiten.
Geplant ist die Errichtung eines modernen, funktionalen und pädagogisch qualitätsvollen Gebäudes zur ganztägigen Betreuung von Schülerinnen und Schülern.Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und funktionale Anpassung des bestehenden OGS-Gebäudes sowie dessen Erweiterung um zusätzliche Flächen. Der aktuelle Raumbestand ist dem beigefügten Grundrissplan zu entnehmen. Der zusätzliche Raumbedarf ist im beigefügten Raumbedarfsplan dargestellt. Im Zuge der Maßnahmen werden die technische Gebäudeausrüstung erneuert, das Gebäude energetisch optimiert und die Anforderungen an den Brandschutz sowie die Barrierefreiheit umgesetzt. Ergänzend werden die Freianlagen an die neue Nutzung angepasst.Das Raumprogramm umfasst eine Mensa mit Großküche und Speiseraum, Multifunktions- und Differenzierungsräume, Teamräume für das pädagogische Personal, ein Büro für die OGS-Leitung, Bewirtschaftungs- und Lagerräume sowie moderne Sanitäranlagen.Ziel ist die Realisierung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und bedarfsgerechten Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens sowie des vorgesehenen Terminplans.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (maßgeblich ist die im Honorarangebot ausgewiese-ne Wertungssumme) erhält 30 Punkte. Die nachfolgenden Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:P = [100 x n/a x 30] / 100Es bedeutet:P =Punktzahl des zu bewertenden Angebotsn = niedrigste Wertungssummea = Wertungssumme des zu bewertenden AngebotsDie Wertungssumme wird in der Honorarabfrage anhand der Eintragungen des Bieters automatisch berechnet und dort ausgewiesen.
Dieses Kriterium beinhaltet folgende Unterkriterien: - Darstellung des Ingenieurbüros- Darstellung eines Referenzprojektes- Darstellung zum Bauvorhaben
Nähere Informationen der Bewertung entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix, die in Anlage 03_Zuschlagskriterien genaustens erläutert wird.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.