Die komplette Elektroinstallation im Neubau umfasst die Installation sämtlicher Kabel und Leitungen, die Errichtung einer Gebäudehauptverteilung mit Zwischenzählern, die Installation und Programmierung des KNX-Systems, die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung und einer Rauchwarnanlage sowie die Montage sämtlicher Beleuchtungskörper im Innen- und Außenbereich.
Massenca. 10 km Niederspannungskabelca. 65 m Kabelbühneca. 137 Stk Beleuchtungskörper1 Stk Sicherheitslichtanlage mit Zentralbatterie1 Stk Rauchwarnanlage
Die komplette Elektroinstallation im Neubau umfasst die Installation sämtlicher Kabel und Leitungen, die Errichtung einer Gebäudehauptverteilung mit Zwischenzählern, die Installation und Programmierung des KNX-Systems, die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung und einer Rauchwarnanlage sowie die Montage sämtlicher Beleuchtungskörper im Innen- und Außenbereich.Massenca. 10 km Niederspannungskabelca. 65 m Kabelbühneca. 137 Stk Beleuchtungskörper1 Stk Sicherheitslichtanlage mit Zentralbatterie1 Stk Rauchwarnanlage
Bei vollumfänglicher Erfüllung der Eignungskriterien und Umsetzung der Leistungsanforderungen zählt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.