Rahmenvereinbarung für das Jahr 2026 - mit jährlicher Verlängerungsoption für bis zu drei weitere Jahre - über Lieferung, Vertragen, Montage und gebrauchsfertige Aufstellungvon Klassenmobiliar sowie höhenverstellbaren Lehrerpulten mit Materialschrank für verschiedene Schulen in Lünen
Die Leistung wird auf drei (3) Lose aufgeteilt: Los 1 - Klassenmobiliar feststehendLos 2 - Klassenmobiliar höhenverstellbarLos 3 - höhenverstellbaren Lehrerpulten mit Materialschrank
Der Vertrag kann insgesamt drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt damit insgesamt 4 Jahre.
Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.