Geplant ist ein 1-geschossiges Gebäude auf der Viktoriabrachfläche mit Räumen für Versammlungen, eine Küche, eine Werkstatt sowie einen Raum für die ehemalige Grubenwehr. Dieser Auftrag umfasst die Errichtung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Errichtung eines Ring- und Fundamenterder mit einer maximalen Masche von 10 x10m, sowie des äußeren Blitzschutzes mit einer Masche von maximal 15 x15m.
Ausführungsbeginn: 3. Quartal 2026
Massen230 m Fundamenterderleitung250 m Erdsammelleitung220 m Dachauffangleitung8 Stk Dreibeinstativ 3m
Bei vollumfänglicher Erfüllung der Eignungskriterien und Umsetzung der Leistungsanforderungen zählt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.