Erweiterung der Ludgerischule
Hier: Planungsleistung für die Technische Gebäudeausstattung
- HOAI 2021- LP 1-9- Honorarzone II- Anrechenbare Kosten § 55 HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung:
a) Los 1 = 380.899,48 EUR nettob) Los 2 = 465.543,81 EUR nettoc) Los 1 + 2 = 846.443,28 EUR netto
- Die Lose 1 und 2 umfassen folgende Kostengruppen:Los 1 = KG 410 + KG 420 + KG 430Los 2 = KG 440 + KG 450 + KG 460 + KG 470 + KG 480
Weitere Details können der Projektbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen entnommen werden.
Maximal erreichbare Preispunkte 300 von 1000 erreichbaren Wertungspunkten (30 % von 100 %).
Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl, die weiteren Preispunkte werden anhand der nachfolgenden Formel ermittelt:
Preispunkte = Niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis X * 300 Punkte
Weitere Details zu den Zuschlagskriterien können Anlage 3_Bewertungsmatrix entnommen werden.
Maximal erreichbare Qualitätspunkte 700 von 1.000 erreichbaren Wertungspunkten (70 % von 100 %).
Die Qualität wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Darstellung des Ingenieurbüros- Darstellung des Referenzprojektes- Darstellung zum Bauvorhaben
Details zu den Zuschlagskriterien können Anlage 3_Bewertungsmatrix entnommen werden.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe ausschließlich auf das Los / die Lose zulässig ist, für das/die der Bieter am 04.03.2026 zugelassen worden ist!
Bieter die für beide Lose zugelassen wurden geben bitte ein Angebot ab, aus denen die Unterlagen für beide Lose hervorgehen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.