Installation neuer Trinkwasserleitungen, Installation neuer Abwasserleitungen, Erstellen von mehreren Sanitäranlagen als Vorwandinstallation.
ca. 85 m Schmutzwasserleitungen DN 32 -100ca. 270 m Trinkwasserleitungen DN 12 - 322 Stk Duschanlagen8 Stk WC-Anlagen7 Stk Waschtischanlagen4 Stk Teeküchen1 Stk Sicherheitstrennstation
Bei vollumfänglicher Erfüllung der Eignungskriterien und Umsetzung der Leistungsanforderungen zählt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.