Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Ruhrgebiet 2027 (IGA 2027) beabsichtigt die Stadt Lünen, eine interaktive und digitale Erlebnisanwendung ("Erlebnis-App") zu realisieren, die Besucherinnen und Besuchern ein neuartiges analog-digitales Lernerlebnis bietet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption, Entwicklung, Implementierung sowie der Betrieb einer mobilen Applikation für mobile Endgeräte, die inhaltlich und gestalterisch das analoge Ausstellungskonzept um digitale Erlebnisse erweitert.
Die Leistung umfasst unter anderem die Entwicklung und Umsetzung der Erlebnis-App inkl. Projektmanagement, Workshops, etc.
Ausführliche Details zum Leistungsumfang können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Preispunkte werden mittels folgender Formelberechnet:
Preispunkte = (Niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis X) * max. erreichbare Punkte
Details entnehmen Sie bitte dem Dokument 48-2025_16 Bewertungsmatrix
Bewertet werden die Kategorien Projektteam, Projektablauf, Umsetzungsidee und Referenzen
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor für einzelne Leistungsbausteine im Rahmen der Auftragsausführung die Nebenangebote in Anspruch zu nehmen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.