Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung der Stadt Lünen plant die Erweiterung der offenen Ganztagsschule (OGS) an der Viktoriaschule in Lünen mit begleitendem Umbau und Sanierung der bestehenden Räumlichkeiten.
Geplant ist die Errichtung eines modernen, funktionalen und pädagogisch qualitätsvollen Gebäudes zur ganztägigen Betreuung von Schülerinnen und Schülern.Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und funktionale Anpassung des bestehenden OGS-Gebäudes sowie dessen Erweiterung um zusätzliche Flächen. Der aktuelle Raumbestand ist dem beigefügten Grundrissplan zu entnehmen. Der zusätzliche Raumbedarf ist im beigefügten Raumbedarfsplan dargestellt. Im Zuge der Maßnahmen werden die technische Gebäudeausrüstung erneuert, das Gebäude energetisch optimiert und die Anforderungen an den Brandschutz sowie die Barrierefreiheit umgesetzt. Ergänzend werden die Freianlagen an die neue Nutzung angepasst.Das Raumprogramm umfasst eine Mensa mit Großküche und Speiseraum, Multifunktions- und Differenzierungsräume, Teamräume für das pädagogische Personal, ein Büro für die OGS-Leitung, Bewirtschaftungs- und Lagerräume sowie moderne Sanitäranlagen.Ziel ist die Realisierung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und bedarfsgerechten Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens sowie des vorgesehenen Terminplans.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (maßgeblich ist die im Honorarangebot ausgewiese-ne Wertungssumme) erhält 30 Punkte. Die nachfolgenden Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:P = [100 x n/a x 30] / 100Es bedeutet:P =Punktzahl des zu bewertenden Angebotsn = niedrigste Wertungssummea = Wertungssumme des zu bewertenden AngebotsDie Wertungssumme wird in der Honorarabfrage anhand der Eintragungen des Bieters automatisch berechnet und dort ausgewiesen.
Dieses Kriterium beinhaltet folgende Unterkriterien: - Darstellung des Ingenieurbüros- Darstellung eines Referenzprojektes- Darstellung zum Bauvorhaben
Nähere Informationen der Bewertung entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix, die in Anlage 03_Zuschlagskriterien genaustens erläutert wird.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 3 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.
sh. Formular 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
Der vorgesehene Projektleiter muss eine Qualifikation zum Architekten besitzen. Dieser Qualifikationsnachweis muss auf Aufforderung nachgewiesen werden. Er muss über gute Deutschkenntnisse in Word und Schrift verfügen. Weitere Angaben zur Berufsqualifikation, Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung und Referenzen dieser Person müssen in der Anlage 02_Eignungskriterien gemacht werden.
Benötigt werden Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl, aufgeteilt in Führungskräfte, angestellte Ingenieure/Architekten und sonstige Beschäftigte im Zeitraum 2023-2025. Die Anlage 02_Eignungskriterien ist zwingend zu benutzen.
Falls beabsichtigt ist, Nachunternehmer in Anspruch zu nehmen, muss dies in der Anlage 02_Eignungskriterien angegeben werden. Wenn eine Bietergemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung gegründet wird, muss dies zusätzlich in Anlage 16_Bietergemeinschaft angegeben werden.
Um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sicherzustellen, sind Angaben des Gesamtumsatzes des Bieters und des Umsatzes im Geschäftsbereich Planung von Kommunalbauten (§ 34 HOAI) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren notwendig. Diese Angaben sollen in der Anlage 02_Eignungskriterien erfolgen.
Es ist eine berufliche Risikohaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden bzw. 1.000.000 EUR für Sachschäden verpflichtend. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Versicherungsbescheinigung nachzufordern. Bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine den gestellten Anforderungen genügende Versicherung verfügen.Eine Angabe soll in der Anlage 02_Eignungskriterien getätigt werden.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat anhand geeigneter Referenzaufträge seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zugelassen sind Referenzen, die die Objektplanung von Schul- und Bildungsbauten betreffen.Es sind mindestens zwei Referenzen eines (öffentlichen) Auftraggebers zu benennen, die die Objektplanung eines Schul- oder Bildungsgebäudes betreffen. Die Referenzprojekte müssen aus der Zeit ab dem 01.01.2018 stammen und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 2 bis 8 HOAI umfassen. Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) müssen mindestens 1.500.000 EUR netto betragen haben.
sh. Vergabeunterlagen.