Laufende Unterhaltsreinigung, 1 jährliche feste Grundreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Selm in 4 Losen
Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 31.07.2028. Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.07.2030 endet. Es soll somit für maximal rund 4 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten schriftlichen Kündigung zum 31.07.2030 bedarf es nicht.
Los 1: Grundschule Auf den Äckern in Bork und Cappenberg, Rosa-Park-Schule, Sporthalle Bork, Turnhalle Auf den ÄckernLos 2: Städt. Gymnasium, Overbergschule, Volksbankhalle, Zweifachsporthalle, Lutherturnhalle, Jugendzentrum SunshineLos 3: Selma-Lagerlöf-Sekundarschule, Ludgerischule, Turnhalle Sekundarschule, Tagesgruppe Nienkamp, Feuerwehrhaus SelmLos 4: Bürgerhaus Selm, Burg Botzlar, Bibliothek, Begegnungszentrum Körnerstraße
Angebotspreis
Reinigungszeit pro Jahr
Einsatzzeiten Objektleitung und Vorarbeiter
Für die Lose 1-4 ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber maximal für zwei der Lose 1-4 erhalten. Dafür gelten folgende Regeln:Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung nach den in Ziffer 7 benannten Zuschlagskriterien. Liegt ein Bieter in genau einem Los oder genau zwei Losen nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in mehr als zwei Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für zwei Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge (siehe Anlage "Angabe Zuschlagslimitierung"). In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.