Von Anbietern werden Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2019 mit der Abgabe des Angebotes verlangt.
// Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben zur Ausführung von
// Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens drei Referenznachweise mit den Kontaktdaten der Auftraggeber, Angaben zur ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
// Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
// Nachweis über Eintragung in das Berufsregister
// Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
// Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
// Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
// Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 VOB/A.