Auftragsgegenstand ist die Fachplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen für die Erweiterung einer Grundschule an der Grundschule Auf den Äckern in Bork in Waltroper Straße 17 in 59379 Selm.
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Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 3 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.
Darstellung der Fachkenntnisse der verantwortlichen Person durch Angabe der Berufsqualifikation.
Der Bewerber muss den Abschluss über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Personenschäden: mind. 3,0 Mio. EURSachschäden: mind. 3,0 Mio. EUR
Umsatzerklärung für Dienstleistungen gemäß § 55 HOAI in den letzten drei Jahren
Der Bewerber muss erklären, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Umsatz von mind. 500.000,00 EUR netto pro Jahr erzielt hat (separat ausweisen).
Der Bewerber muss erklären, dass das Büro aus mindestens drei Ingenieuren/Architekten (einschl. Inhaber) besteht, sodass eine Vertretungsregelung gegeben ist.
Folgende Referenzen sind nachzuweisen:
Der Bewerber muss eine eigenverantwortlich bearbeitete öffentliche oder private Baumaßnahme z.B. aus den Bereichen Schulbau/Grundschulbau oder ein Gebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen gemäß Honorarzone III nachweisen.
Anforderung an die Planungsleistung des Referenzprojektes gemäß HOAI, Teil 3 Objektplanung ist ein Honorar in Höhe von mind. 200.000 EUR.
Das Referenzprojekt darf nicht weiter als 5 Jahre zurückliegen.
Es können neben der geforderten Referenz auch zusätzlich Machbarkeitsstudien im Bereich Grundschulbau vorgestellt werden.
Anforderung an die Planungsleistung der alternativen baulichen Maßnahme eines öffentlich zugänglichen Gebäudes gemäß HOAI, Teil 3 Objektplanung ist ein Honorar in Höhe von mind. 200.000 EUR.
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)